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22"-Monitor, 4,3"-Navi, 3,5"-Festplatte - im Elektronikbereich wird seit jeher die Gerätegröße in Zoll angegeben. Doch dieses im Jahre 1101 von Heinrich I. von England auf Grundlage seiner Daumenbreite eingeführte Längenmaß dürfte in Deutschland bald Geschichte sein und mit ihm andere nicht-gesetzliche Maßeinheiten.
Beitrag von Till Wollheim Assi.Iur.
28.04.2009, 17:30 Uhr
Ich würde mich in den Boden schämen eine erste Abmahnung kostenpflichtig zu stellen.
Aber offenbar gibt es eine ganze Reihe von Anwälten, denen das Wort Ethik unbekannt ist?
Eine Abmahnung kostet ja auch gar nichts - zumindest wenn man eine effektiv organiserte Kanzlei hat.
Was anderes gilt natürlich wenn der Adressat es nicht nötig hat zu reagieren. Sollte er also nicht entschuldbar unreagiert haben, ist dann eine kostenpflichtige Abmahnung gerechtfertigt.
Daher - denn charakterlose Zeitgenossen haben jetzt dank der sozialen Aufstiegsmöglichkeiten, auch die Chance in Machtpositionen zu gelangen - sollte der Gesetzgeber vorschreiben, daß eine erste Abmahnung immer kostenlos erfolgen muß. Es wird dann die interessante Entwicklung zu sehen sein, daß was vor kurzem noch für Aufregung gut war, plötzlich mit Gelassenheit gesehen wird!
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Gilt dies auch im Sanitärbereich? Dieser Bereich arbeitet doch schon sehr lange mit dem Zoll Maß für Wasser- und Gasrohre.
Das wird doch wieder genauso eine Luftnummer wie mit der Bezeichnung PS und KW. Erst haben alle umgestellt und nur noch KW benutzt. Und nun laufen im normalen zwischenmenschlichen Geschäftsleben beide parallel. Warum nicht eingebürgerte Bezeichnungen bestehen lassen. Das ist wieder typisch deutsche... » Weiterlesen
Hallo. Das heisst also: In Zukunft darf ich einen Basslautsprecher der 15 Zoll Durchmesser hat nicht mehr so verkaufen. Ich muß dann 38 cm schreiben, obwohl jeder weiss um was es geht??!! In den technischen Daten eines jeden Elektronikartikels sind alle Maße genau angegeben! Reicht das nicht? Was... » Weiterlesen
Achtung Abmahnwelle - Maß halten! von 27.04.2009
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