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Bereits seit April 2009 ist die EG-Verordnung 278/2009, als Teil der Ökodesign-Richtlinie, in Kraft. Seit April 2010 beziehungsweise April 2011 gelten damit für Hersteller externer Netzteile neue Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz externer Stromversorgungen. Wer von der Verordnung betroffen ist und was es zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Beitrag von Unbekannt
28.04.2009, 15:10 Uhr
PO = Power Out
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Gem. Verordnung (EG) Nr. 278/2009 Amtsblatt der Europäischen Union Seite L93/8 Heißt es: "3. ININFORMATIONSPFLICHTEN DER HERSTELLER Für die Zwecke der Konfirmitätsbewertung gemäß Artikel 4 müssem die technischen Unterlagen folgende Angaben enthalten:" Natürlich benötige ich für die... » Weiterlesen
„Externes Netzteil“ ist ein Gerät, das folgende Kriterien erfüllt: - Umwandlung von Wechselstrom (AC) zu Wechselstrom oder Gleichstrom (AC/DC) niedrigerer Spannung, wobei nur die Abgabe jeweils einer Spannung möglich ist (vgl. Art. 2 Nr. 1 lit. a & b)"... Gilt das nun auch für... » Weiterlesen
Wofür steht die Abkürzung PO?
Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009: Vorgaben zur Leistungsaufnahme und Effizienz von 10.01.2010
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