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22"-Monitor, 4,3"-Navi, 3,5"-Festplatte - im Elektronikbereich wird seit jeher die Gerätegröße in Zoll angegeben. Doch dieses im Jahre 1101 von Heinrich I. von England auf Grundlage seiner Daumenbreite eingeführte Längenmaß dürfte in Deutschland bald Geschichte sein und mit ihm andere nicht-gesetzliche Maßeinheiten.
Beitrag von Sally
28.04.2009, 12:23 Uhr
Das wird doch wieder genauso eine Luftnummer wie mit der Bezeichnung PS und KW. Erst haben alle umgestellt und nur noch KW benutzt. Und nun laufen im normalen zwischenmenschlichen Geschäftsleben beide parallel. Warum nicht eingebürgerte Bezeichnungen bestehen lassen. Das ist wieder typisch deutsche Reglementierungswut.
Lieber sollte das deutsche Abmahnrecht überarbeitet werden. Dann brauchte niemand mehr Angst vor Abmahnwellen zu haben. Aber dafür ist die Anwaltslobby in Berlin zu mächtig.
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Wieder eine markt- und realitätsfremde Regelung der bürokratischen Legislative bzw. hier auch Exekutive (Wirtschaftsministerium). Für einen sehr grosser Teil deutscher Anbieter ist die Zielgruppe der nordamerikanische Kontinent. Dementsprechend sind Millionen von Online-Angeboten aus Deutschland... » Weiterlesen
Gilt dies auch im Sanitärbereich? Dieser Bereich arbeitet doch schon sehr lange mit dem Zoll Maß für Wasser- und Gasrohre.
Ich würde mich in den Boden schämen eine erste Abmahnung kostenpflichtig zu stellen. Aber offenbar gibt es eine ganze Reihe von Anwälten, denen das Wort Ethik unbekannt ist? Eine Abmahnung kostet ja auch gar nichts - zumindest wenn man eine effektiv organiserte Kanzlei hat. Was anderes gilt... » Weiterlesen
Hallo. Das heisst also: In Zukunft darf ich einen Basslautsprecher der 15 Zoll Durchmesser hat nicht mehr so verkaufen. Ich muß dann 38 cm schreiben, obwohl jeder weiss um was es geht??!! In den technischen Daten eines jeden Elektronikartikels sind alle Maße genau angegeben! Reicht das nicht? Was... » Weiterlesen
Achtung Abmahnwelle - Maß halten! von 27.04.2009
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