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Leserkommentar zum Artikel

Abmahnung der Wettbewerbszentrale: wegen Bewertungsanfrage

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Wettbewerbszentrale (Büro Hamburg) vor, in der einem Amazon-Marketplace-Händler vorgeworfen wird, in unzulässiger Weise per Email geworben zu haben. Dies mag auf den ersten Blick nicht ungewöhnlich klingen. Das Pikante an der Sache ist aber, dass der Händler den Empfänger nach einem erfolgreich abgewickelten Kauf über Amazon Marketplace „lediglich“ um Abgabe einer positiven Bewertung für seine Leistungen bat.

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Erweiterung der AGB / Datenschutzerklärung?

Beitrag von Porter
15.03.2013, 11:13 Uhr

Hallo zusammen,

auch wir können (und wollen) nur schwerlich auf das Einholen der Kundenmeinungen verzichten da die Kundenmeinungen für potentielle Kunden durchaus ein Beweggrund für oder gegen einen Kauf sind (ist der Anbieter seriös etc.).

In der Praxis hat sich wiederum gezeigt das, wenn man die Kunden nicht dsbzgl. per E-Mail anschreibt, so gut wie niemand bewertet.

Lässt sich das Ganze durch eine Änderung in den AGB oder der Datenschutzerklärung umschiffen indem man dort explizit die Genehmigung des Kunden vorab einholt?

Es wäre sehr hilfreich wenn die IT Recht Kanzlei uns Updatekunden dsbzgl. zeitnah eine Lösung bereit stellen könnte.

Besten Dank im Voraus!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 11 Kommentare vollständig anzeigen

  • Reicht nicht ein Satz in AGBs ? von Peters, 06.06.2017, 14:25 Uhr

    Moin Moin! Reicht eigendlich kein Satz in den Agbs , wo drin steht das nach der Bestellung noch eine Bewertungsemail kommt ? Die Kunden akzeptieren die AGBs ja zu 99% ungelesen obwohl sie das häkchen anmachen

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  • Hamburger Urteile von Peter, 14.03.2013, 09:47 Uhr

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    ... sich gewerbsmäsig vom geliebten Onlinehandel so langsam zurück zu ziehen. Ich praktiziere das seit 3 Jahren mehr und mehr. Aus meiner Sicht kann nämlich ein kleiner Onlinehandel (mit Jahresumsätzen bis 100.000,- Euro) innerhalb weniger Jahre mehrmals mit jeweils existenzbedrohenden... » Weiterlesen

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    Ich selbst kann mich nicht erinnern so eine Mail jemals erhalten zu haben. Doch als Kunde bei Amazon bin ich froh wenn Käufer den Lieferanten bewerten. (Von Amazon bestätigter Verkauf). So kann ich gleich erkennen ob das angebotene Produkt was taugt oder nicht, wie auch die Verpackung aussieht... » Weiterlesen

  • LG Coburg von Christian Schmoll, 13.03.2013, 22:12 Uhr

    Das großartige LG Coburg hat doch netterweise letztes Jahr entschieden, dass Bewertungsanfragen keine Werbung sind. Ist vielleicht ein Ausreißerurteil, aber man könnte doch ruhig auch mal erwähnen, dass hier durchaus Diskussion und ein gewisser Bewertungtsspielraum besteht und dass... » Weiterlesen

  • Was soll so was? von Peter Winkler, 12.03.2013, 07:53 Uhr

    Was soll so was? Die gleichen Menschen die alles und jeden verklagen stört es dann, dass es in Deutschland immer mehr Gesetze gibt. Die muß es aber geben um solche Ausnahmen zu definieren. Naja, vielleicht hätte man das Wort "positiv" weglassen sollen. Aber lächerlich bleibt es trotzdem.

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