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22"-Monitor, 4,3"-Navi, 3,5"-Festplatte - im Elektronikbereich wird seit jeher die Gerätegröße in Zoll angegeben. Doch dieses im Jahre 1101 von Heinrich I. von England auf Grundlage seiner Daumenbreite eingeführte Längenmaß dürfte in Deutschland bald Geschichte sein und mit ihm andere nicht-gesetzliche Maßeinheiten.
Beitrag von MMD Veranstaltungstechnik
27.04.2009, 19:36 Uhr
Hallo.
Das heisst also: In Zukunft darf ich einen Basslautsprecher der 15 Zoll Durchmesser hat nicht mehr so verkaufen. Ich muß dann 38 cm schreiben, obwohl jeder weiss um was es geht??!! In den technischen Daten eines jeden Elektronikartikels sind alle Maße genau angegeben! Reicht das nicht? Was ist dann eigentlich mit dem allseitsbekannten 19 Zoll-Maß für Verstärkercases, Mischpulten, Effektgeräten...? Hier weiss doch auch jeder der dieses Material käuft um was es geht.
Wenn dieser ganze Bürokratiesch... nicht bald ein Ende hat, schmeiss ich alles hin.
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Achtung Abmahnwelle - Maß halten! von 27.04.2009
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