Leserkommentar zum Artikel
Vertipper-Domains und Markenschutz - knapp vorbei und doch daneben?
Die Praxis zeigt mal wieder, wie schwer es ist, seine Marken umfassend zu schützen – und wie schwer es auch ist, strafbewehrte Unterlassungserklärungen richtig zu formulieren. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem es auf jeden einzelnen Buchstaben der Verletzerdomain ankam.
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Beitrag von Unbekannt
27.04.2009, 16:56 Uhr
Da hat ja mal jemand nachgedacht. Gratulation
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