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Im 15. und letzten Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Neuregelung der Tragung der Rücksendekosten im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher. Im Jahre 2013 wird gesetzlich normiert werden, dass der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen haben wird, unabhängig vom Bestellwert.
Beitrag von Annonym
04.01.2013, 10:46 Uhr
Eine wunderbare Zusammenstellung der Regelung der Versandkosten.
Auch Ihr Fazit dazu ist fast "perfekt". Leider gibt es einen negativen Touch der nicht berücksichtigt wurde: Wenn dem Kunden auferlegt wird die Rücksendekosten zu tragen, so werden einige fündige Endkunden folgende, für den Kunden "kostenlose" Rücksendung anstreben...
Sehr geehrter Händler, leider ist die Ware beschädigt und daher bitte ich um Rückholung und Erstattung meinder bereits getätgten Zahlung.... Somit kann der Kunde die Ware ohne auf den Rücksendekosten sitzen zu bleiben die Ware kostenlos zurück senden ... Ein Kratzer ist schnell am Artikel gemacht und dann zahlt der Händler nicht nur Rücksendung sondern hat auch noch unverkaufbaren, bzw. stark preisreduzierte B-Ware am Lager die eine riesigen Kostenapparat hinter sich her zieht... Bin ja mal gespannt ob Sie dafür eine Lösung haben ;O)
Mit freundlichem Gruß aus dem Sachsenlande ...
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Ich habe unter Euro 40,00 eine Bestellung getätigt, die beschädigt aneliefert wurde. Der Verkäufer weigert sich die Rücksendegebühren zu zahlen. wie ist die Rechtslag?
Vielen Dank für die sehr interessante Serie! Da dieser Artikel nun schon 1 Jahr alt ist frage ich mich, ob es mittlerweile Neuigkeiten gibt. Ab wann darf ich meine Widerrufsbelehrung endlich anpassen und die Rücksendekosten übertragen? MfG
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