Wer kennt die Situation nicht: Man möchte einen Artikel auf eBay verkaufen, jedoch fehlt das entsprechende Bild. Statt ein Foto zu kopieren, könnte man doch viel gleich ein fremdes Bild, das auf einem anderen Server liegt, auf der eigenen Angebotsseite einbinden, um so sein Verkaufsangebot für den potentiellen Käufer attraktiver zu gestalten. Allerdings ist auch diese Vorgehensweise, ähnlich wie schon das Kopieren fremder Bilder, aus juristischer Sicht mit Vorsicht zu genießen.

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Unterlassungsanpruch

Beitrag von Unbekannt
09.04.2009, 10:49 Uhr

So wird das Verwirrung nur noch größer !.

Das würde ja bedeuten das auf alle Internetseiten die irgendwo verlinkt sind, es gibt keine ohne Bilder, ein Unterlassungsanspruch besteht !. Kann doch nicht sein oder?.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Einbinden von Paul Winter, 07.02.2010, 07:49 Uhr

    Das Urteil ist doch völlig ok! Wenn man das Foto, das auf einem anderen Server liegt, in seine Seite einbindet, ist das doch, als ob ich als Autoverkäufer meine Kunden zu meinem Nachbarn schicke, damit diese mit dessen Wagen eine Probefahrt machen können, bevor ich eins meiner Autos verkaufe...

  • von IT-Recht-Kanzlei, 09.04.2009, 10:27 Uhr

    Die zweite Auslegung ist richtig. Mit "Einbinden von Fotografien" ist hier die Situation gemeint, in der Bilder auf einem fremden Server liegen, aber es durch entsprechende Verlinkung mit der Site des Nutzers so erscheint, als ob die Bilder zu dessen Site dazugehören, bzw. auf dessen Server liegen.

  • Ohne Titel von Michael Pohle, 09.04.2009, 09:23 Uhr

    Einbinden von Bilder - weis heißt das? Wenn ich einen Link zu einer Site setze - auf der das Bild zu sehen ist - ist das "einbinden"? Von der Semantik des Wortes auf jeden Fall. Oder meinen die Jugdes mit Einbinden jene Situation, dass Bilder auf einem fremden Server liegen, aber es durch... » Weiterlesen

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