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Die Firma electronicland24 mahnt nach wie vor zahlreiche Online-Händler ab, die angeblich gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verstoßen. Was viele Händler nicht wissen: Auch Haushaltslampen können kennzeichnungspflichtig im Sinne der EnVKV sein.
Beitrag von chaotse
01.04.2009, 17:11 Uhr
Mich würde interessieren, ob die Ettiketierung auch für von mir als Händler angebotene "gebrauchte" Lampen gilt. Diese sind 30 bis 80 Jahre alt. Gibt es dazu Informationen?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Gilt die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für Lampen, die als Teil eines Gerätes vermarktet werden, dessen Hauptverwendungszweck nicht die Erzeugung von Licht ist, auch noch wenn ich die Verordnung 244/2009 aus der ErP (Energy-related products)-Richtlinie anwenden muss?
Mich würde interessieren, ob LED Leuchtmittel auch unter die ENVKV fallen.
können wir noch vor der Kennzeichnungspflicht eingekaufte und somit nicht klassifizierte Lampen weiterhin im Onlineshop anbieten und vertreiben ?
Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung besteht generell nicht bei Gebrauchtgeräten (vgl. § 3 II EnVKV).
Nicht vergessen: Energieetikettierung für Haushaltslampen von 10.12.2008
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