Leserkommentar zum Artikel Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("Pkw-EnVKV"), abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen.

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Verbrauchsangaben bei NEU PKW

Beitrag von Oliver
25.03.2009, 20:01 Uhr

Mir leuchtet nicht ein wie realitätsfremd alle Hersteller von PKW die Verbrauchsangaben machen dürfen.
Speziell auf Autobahnen kann kaum mit 90 km/h gefahren werden, da sonst auf 2 Spurigen Autobahnen ( z. B. 30 Km München Salzburg) LKW`s, die doch 100 km/h fahren, diese Autos als Hinderniss sehen, zumal sie da auch nicht überholen dürfen.

Warum wird nirgends der Verbrauch bei den empfohlenen 130 km/h angegeben, der hier garantiert drastisch unterschiedlich hoch ausfallen wird.
Es gibt übrigens viele Pendler, die nicht mit 90 km/h über die Autobahnen bremsen können.....

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • von Dieter, 28.03.2010, 15:30 Uhr

    Ich sehe mich als angemessen gut informiert und als angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsmarktteilnehmer. Wenn unser Gesetzgeber schon wieder neue Überlegegungen über die Bildung von Energieeffizienzklassen und Vorgaben zur Zuordnung neuer Personenkraftwagen zu diesen Klassen... » Weiterlesen

  • "mobile.de" von Markus, 08.02.2010, 06:47 Uhr

    Wie Herr Karl Schmitt schon zutreffend festgestellt und darauf hingewiesen hat, stellt die Plattform "mobile.de" (nur als Beispiel genannt) gerade nicht die PKW-EnVKV dar! Vielleicht sollten Sie als IT-Recht-Kanzlei das überprüfen und ggf. juristischen Beistand anbieten. Wäre bestimmt für beide... » Weiterlesen

  • Mobile.de von IT-Recht Kanzlei, 01.02.2010, 08:25 Uhr

    Ja, denn bei den Internetangeboten in „mobile.de“ handelt es sich um in elektronischer Form verbreitetes Werbematerial i. S. v. § 2 Nr. 11 Pkw-EnVKV. Gem. § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Pkw-EnVKV sind daher nach Maßgabe der Anlage 4 (zu § 5) Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO... » Weiterlesen

  • PKW-Onlinehändler von Karl Schmitt, 01.02.2010, 07:04 Uhr

    Gilt die PKW-EnVKV denn auch für Portale wie etwa "mobile.de"? Laut Ihrer Beschreibung müssten doch auch hier - aufgrund der Bewerbung - CO2-Emissions-Werte, Kraftstoffverbrauch etc angegeben werden. Dem ist aber nicht so! Dem PKW-Inserat sind nur Dinge wie Kilometerstand, Baujahr, Kraftstoffart... » Weiterlesen

  • Verweis auf EnVKG statt auf EnVKV von Hirsch, 21.07.2009, 10:15 Uhr

    Wäre es nicht sinnvoll die Links anzupassen. Also hierhin http://bundesrecht.juris.de/envkg_2002/__1.html statt auf die EnVKV http://bundesrecht.juris.de/envkv/__1.html

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