Ein Geschenkgutschein ist für viele Anlässe eine tolle Idee. Der Kunde zahlt dem Händler einen bestimmten Betrag und erhält dafür eine Urkunde, die er verschenken kann. Doch oft geraten diese Geschenkgutscheine in irgendeiner Schublade in Vergessenheit und werden erst lange nach dem Ausstellungsdatum wiederentdeckt. Doch ist der Gutschein dann nicht schon längst verfallen? Mit dieser Frage hatte sich zuletzt das OLG München beschäftigt und befunden, dass sich die Gültigkeit von Gutscheinen an der gesetzlichen regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren orientieren muss.

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Geschenkgutschein zum Geburtstag

Beitrag von Doris Moninger
02.08.2012, 17:42 Uhr

Hallo zusammen,

habe zum Geburtstag einen Gutschein von einem Schuhhaus bekommen, der 14 Tage nach meinem Geburtsdatum seine Gültigkeit verliert. Ist das rechtens ? Ich finde die Frist viel zu kurz. Ich dachte Gutscheine dürfen nicht befristet sein !
Würde mich über eine Antwort freuen !
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Moninger
doris.moninger@t-online.de

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 34 Kommentare vollständig anzeigen

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    kompetente, knappe und kundenverständliche Kommentierung! -perfekt ! :-))

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