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Der BGH hatte am heutigen Tage entschieden (Urteil vom 12.07.2012, Az.: I ZR 18/11 ), ob File-Hosting-Dienste für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. File-Hosting-Dienste können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind. Das hat der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Beitrag von Moritz Klammler
13.07.2012, 17:42 Uhr
Guten Tag,
ich habe bei RapidShare einen Account erstellt und eine CAST5-verschlüsselte Datei hochgeladen, deren Dateiname die Wortfolge "alone in the dark" enthält. Der Inhalt der Datei ist (nach Entschlüsselung mit dem Passwort "what now?") völlig legal. Diese Art der Nutzung ist nach meinem besten Wissen im Einklang mit allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den AGB von RapidShare. Da es sich um einen (von mir verfassten) Text über die aktuelle BGH-Entscheidung handelt, verletzt die Verwendung des möglicherweise markenrechtlich geschützten Namens "Alone in the Dark" nach meinem Ermessen auch nicht diese Rechte von Atari. Es ist für den Betrieber der Webseite unmöglich, mit zumutbarem Aufwand festzustellen, ob mein Upload rechtswidrig war. Wie sollte sich RapidShare hier verhalten? Auf Verdacht zensieren?
Über eine juristische Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
Hier der Link:
https://rapidshare.com/files/10058805/rapidshare_illegal_copies_of_alone_in_the_dark.gpg
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