Seit 22.05.2008 gelten neue Regelungen im Zusammenhang mit Bewertungen bei eBay. Der Plattformbetreiber wollte durch die Änderungen die Aussagekraft und Transparenz des Bewertungssystems wieder stärken. Die IT-Recht Kanzlei hat die neuen Regelungen zum Bewertungssystem genauer unter die Lupe genommen.

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keine negativbewertung ?

Beitrag von rollmops
02.07.2012, 23:58 Uhr

das bewertungssystem taugt so nichts, sinnlos und überflüssig. mir liegt daran, anderen verkäufern mitzuteilen, welche erfahrungen ich gemacht habe. beispielsweise nach terminvereinbarung an zwei wochenenden je 40 kilometer gefahren, 3 stunden gewartet - für garnichts. keine absage, keine mail, kein anruf. nichts. wären die käufer aufgetaucht, hätte ich satte ca. 30 euro verkaufserlös einstreichen können.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

  • Vom Verkäufer zur Rücknahme genötigt von rethorn, 04.12.2010, 13:45 Uhr

    Hallo. Andersherum find eich im Internet so gut wie keine Ratschläge, wenn der Verkäufer droht und nicht der Käufer. Mein Freund hat von einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel( 1,99 Euro + 2,90 Euro Versandkosten) bei Ebay ersteigert und ihn beschädigt erhalten. Daraufhin hat mein Freund... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 27.03.2010, 18:30 Uhr

    so langsam stinkt mir das verkaufen bei ebay. das kaufen macht mehr spass, da kann ich nach lust und laune und nach freiem willen "negativ" bewerten. der verkäufer hat eh keine chance, was dagegen zu unternehmen. das macht richtig spass ebay aufzumischen. ebay hat das ja so gewollt. ich habe stets... » Weiterlesen

  • Bewertungssystem nur für Berufsebayer von itp-sued, 10.12.2009, 18:07 Uhr

    Mit der Ation hat Ebay den Braten nur gedreht aber nicht wirklich geändert. Eingeführt wurde es um den Käufer vor Betrügern zu schützen. Wer beschützt uns jetzt vor den übereifrigen Negativbewertern. Danke Ebay aber euer Bewertungssystem ist jetzt noch löchriger als ein Schweizer Käse. Werde... » Weiterlesen

  • ebay - Grundsätze sind verankert, aber anscheinend gelten diese nicht bzw. sind unwirksam. von M. H., 04.03.2009, 00:00 Uhr

    Ich habe eine ungerechtfertigte negative Bewertung bekommen, dies habe ich ebay auch gemeldet. Nach meiner Recherche hat der Käufer zwei Accounts (gleiche Kontonummer, gleiche Bankleitahl) nur der der wirkliche Name unterscheidet sich duch Verdrehung bzw. Zugabe der Buchstaben. Den Beweis habe... » Weiterlesen

  • wäre das vielleicht die Lösung ? von Günter Varga, 28.08.2008, 12:13 Uhr

    Sehr informativ, der Bericht zeigt die Unzulänglichkeiten seitens ebay bezüglich des Bewertungssystems. Dabei könnte das größte Problem - der vorschnell/ungerechtfertigt abgegebenen Bewertungen - ganz einfach verhindert/minimiert werden: Eine neutrale bzw. negative Bewertung sollte erst dann... » Weiterlesen

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