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Leserkommentar zum Artikel

Online-Verkäufe ins Ausland – gilt deutsches Recht? Teil 1

Der europäische Binnenmarkt ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere Online-Händler verlockend. Sie müssen nicht aufwendig ein Ladengeschäft im Ausland eröffnen, sondern lediglich ihre Waren an die Kunden dort versenden. Den Webshop dazu haben sie bereits, die teureren Versandkosten können sie den Kunden auferlegen. Der Aufwand scheint somit gering. Allerdings stehen einige rechtliche Hürden im Weg. Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Folge von zwei Artikeln die rechtlichen Rahmenbedingungen des Online-Handels mit dem Ausland vor. Lesen Sie dazu nun mehr im ersten Teil der kleinen Serie.

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.au

Beitrag von Jörn
30.06.2012, 08:57 Uhr

Ist Australien, nicht Österreich. Soweit klar, der Artikel, frage mich nur was das praktisch heisst. Also vor allem: was ist anders = strenger im europäischen Ausland. Wäre für unsren Shop www.amitamin.com wichtig. MfG Jörn Seidenschnur

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