Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Mit rund 20 Millionen Nutzern in Deutschland bietet Facebook ein großes Potential, um durch Werbeanzeigen eine Vielzahl von Menschen zu erreichen. Zudem ermöglicht es Facebook, die Werbeanzeigen ganz zielgerichtet an den Interessen der Nutzer (anhand von Kriterien wie Alter, Geschlecht, Ausbildung sowie Wohnort) auszurichten und somit Streuverluste zu minimieren. Beim Werben auf Facebook sind zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, über die dieser Beitrag Aufschluss geben soll.
Beitrag von Christian Lewandrowski
20.06.2012, 13:09 Uhr
Liebes it-recht-kanzlei.de-Team,
Zunächst vielen Dank für eine Vielzahl aufklärender Beiträge; Sie treffen dabei immer den richtigen Detailgrad.
Die obigen Ausführungen sind sehr eindeutig. Es wird klar, dass Mini-Gewinnspiele im Sinne "Der Kommentar mit den meisten Likes gewinnt ein ...." defacto nicht erlaubt sind. Und zwar genau dann, wenn geldwerte Gewinne ausgelobt werden.
Trotzdem ist dies ja oft zu beobachten, auf kleinen Vereinsseiten und auch bei großen Consumer-Marken. Eine gewisse Toleranz seitens Facebook scheint es also zu geben.
Wo liegt Ihrer Meinung nach dann das eigentliche Risiko? Abmahnungen seitens der Konkurrenz, hier nicht die Facebook Richtlinien einzuhalten?
Und gibt es bei den geldwerten Gewinnen so etwas wie eine Marginalitätsgrenze? Mit anderen Worten: sind lustige, bedruckte Tassen schon ein geldwerter Gewinn?
Besten Dank
Christian L.
Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.
Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de