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In Zeiten des Internets ist die effektive Verteidigung von Markenrechten dringender denn je. Immer wieder neuartigen Angriffen sehen sich die geschützten Worte und Bilder im virtuellen Raum ausgesetzt. Häufig taucht seit einigen Jahren das Problem auf, dass sich eine Internetdomain auf der einen und eine gleichlautende Wortmarke oder ein gleichlautendes Unternehmenskennzeichen auf der anderen Seite gegenüberstehen. Kann der Zeicheninhaber in einer solchen Situation die Löschung der Webadresse bewirken, obwohl diese domainrechtlich korrekt angemeldet wurde?, ist die Frage, mit der sich die Gerichte konfrontiert sahen und sehen. Im Folgenden sollen hierzu die gesetzliche Ausgangslage und die von der Rechsprechung vorgenommenen Konkretisierungen dargestellt werden.
Beitrag von Stefan
20.06.2012, 08:54 Uhr
Ich sehe nicht so recht, woraus sich ein Anspruch auf Löschung ergeben soll. Das Markenrecht gewährt lediglich einen Unterlassungsanspruch, der gerade nicht dazu führt, dass die Domain gelöscht werden muss. Vielmehr genügt es, auf der dahinter stehenden Internet-Seite keine Waren oder Dienstleistungen mehr anzubieten, für die das Zeichen eingetragen ist.
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