Leserkommentar zum Artikel Online-Forum, Blog & Co. – Kleines Haftungs-ABC für den Betreiber

Online-Foren, Blogs, Chats, Gästebucheinträge, Wikis – Webseiten, auf denen Internet-Nutzer Beiträge online stellen können, erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch wer haftet, wenn solche Beiträge gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen? Meist gehen Dritte, die durch einen Beitrag ihre Rechte (z.B. Persönlichkeits- oder Urheberrechte) verletzt sehen, nicht nur gegen den Verfasser, sondern auch – oder sogar ausschließlich – gegen den Betreiber des Internetangebots vor, auf dem der rechtswidrige Inhalt veröffentlicht wurde. Was ein Betreiber tun kann, um sein Risiko zu minimieren, zeigt folgender Beitrag…

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Abmahnkosten

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
09.03.2009, 09:49 Uhr

Die Kosten einer gegen ihn gerichteten Abmahnung muss ein Betreiber in der Regel dann nicht tragen, wenn er den rechtswidrigen Beitrag eines Dritten sofort nach Erhalt der Abmahnung aus seinem Online-Auftritt entfernt. Für eine Rechtsverletzung haftet er nämlich grundsätzlich erst ab Kenntnis, also erst, wenn er einen entsprechenden Hinweis (z.B. durch eine Abmahnung) erhalten hat. Löscht er den rechtswidrigen Beitrag jedoch nicht, ist er mit der entsprechenden Kostentragungspflicht verantwortlich.

Um sich etwaige Abmahnkosten beim Verfasser des rechtswidrigen Beitrags zurückholen zu können, sollten die Nutzungsbedingungen des Betreibers eine Haftungsfreistellung bezüglich Ansprüchen Dritter enthalten.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Kosten der Abmahnung von Tilman, 07.03.2009, 20:33 Uhr

    Muss der Betreiber auch die Kosten der Abmahnung bezahlen? Und wie sieht das dann in der Praxis aus - wenn der Betreiber die Abmahnung für berechtigt hält, darf der dann wiederum diese Kosten seinem Kunden in Rechnung stellen?

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