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Mit einem am Mittwoch, den 16. Mai 2012 verkündeten Urteil hat der u.a. für Urheberrechtsfragen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln über die Frage entschieden, wann ein Internetanschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von seinem den Anschluss mitbenutzenden Ehegatten begangen wurden (Az: 6 U 239/11).
Beitrag von Andreas
02.06.2012, 00:30 Uhr
Das ist ja ein Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzungen jeder Art. Einfach sagen das jemand anderes an dem Rechner war und schon kann man Software, Bilder, Videos, Musik wie wild tauschen, kopieren, verwenden, usw. Denn wie will der Geschädigte jemals beweisen wer dafür verantwortlich ist?
Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.
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