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In bestimmten Fällen sieht die Preisangabenverordnung („PAngV“) eine Pflicht zur doppelten Preisangabe vor. Das bedeutet, dass der Online-Händler sowohl zur Angabe des Endpreises sowie zur Angabe des Grundpreises verpflichtet ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt hierzu einen kleinen Leitfaden zur Verfügung.
Beitrag von Martin Block
06.03.2009, 09:51 Uhr
Wenn in einer Blisterverpackung z.B. 10 Haarspangen / 200 Büroklammern / 1000 Nägel enthalten sind, diese jedoch gar nicht einzeln zum Verkauf angeboten werden, muß dann trotzdem der Grundpreis ausgerechnet und angegeben werden?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Wielange dulden wir in unserem schönen Land noch diesen Unsinn ??? Das ist doch ALLES so aufgebaut, damit sich Juristen DUMM und DÄMLICH verdienen können. Ich rufe hiermit erneut auf, gegen diese Machenschaften endlich einmal den ersten Schritt zu unternehmen, und dieser ist bzw wäre -... » Weiterlesen
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob man bei Tonerkartuschen für Laserdrucker oder Fotokopierer die Druckleistung angeben muss.Viele Firmen schreiben zum Beispiel: "ca. 10.000 Seiten bei einem Deckungsgrad von 5%" Ist das Pflicht, oder kann man hier auf die Seitenzahlangabe... » Weiterlesen
Wenn man z.B. 20 Rll Klebeband, je Rll. 50 mm breit und 50 m lang für einen Gesamtpreis von, sagen wir 80.-€, verkaufen will, muß dann ein Grundpreis angegeben werden? Wenn ja, welcher? Meter oder Rolle? Thx
Hallo, wie ist dies dann bei einem Set wenn ich z.B. im Set einmal 30ml und einmal 50 ml habe oder weiteres Bespiel: Ein Buch und eine Flüssigkeit mit 200ml. 1. ginge ja noch zusammen zu rechnen mit insg. 80ml und den Grundpreis auf 100ml angeben. Jedoch wüßte ich nicht wie das bei... » Weiterlesen
Es scheint keine feste Regelung zu geben, in welcher Einheit ein Grunpreis anzugegebn ist, etwa: €/100g €/kg
Fehlende Grundpreisangaben werden abgemahnt – auf was muss man als Händler also achten? von 25.06.2008
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