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Nahezu täglich erreichen uns Anfragen unserer Mandanten wegen Streitigkeiten mit Kunden bezüglich der Tragung von Versandkosten nach einem Fernabsatzwiderruf. Um diese – zugegebenermaßen nicht ganz triviale – Thematik praxistauglich abzuhandeln, haben wir für Sie einen Leitfaden erstellt. Dieser geht hierbei nicht nur auf die gängigsten Standardfälle ein, sondern liefert auch anschauliche Beispiele für komplexere Konstellationen.
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
22.05.2012, 10:31 Uhr
Sehr geehrter Herr Göbel,
in dem von Ihnen gebildeten Beispiel handelt es sich nicht um Hinsendekosten im engeren Sinne, da für die Hinsendung dem Verbraucher hier gar keine Kosten entstanden sind.
Damit lässt sich die Fragestellung auch nicht alleine mit den gesetzlichen Regelungen zur Kostentragung beantworten. Vielmehr kommt es entscheidend auf den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung zur Kostenfreiheit des Versands an.
Meist findet sich dort nur geregelt, dass Versandkosten ab Erreichen eines bestimmten Mindestbestellwerts entfallen. Im Beispiel sind dies 50€. Dieser Mindestbestellwert wurde im Beispiel auch erreicht.
Die Tatsache, dass der Verbraucher zu einem späteren Zeitpunkt (teilweise) von seinem Widerrufsrecht Gebraucht macht, ändert nichts daran, dass er Waren für mindestens 50€ bestellt hat (und damit in den Genuss der Versandkostenbefreiung kommt).
Eine Nachberechnung der Versandkosten im Falle des Teilwiderrufs käme nur für den Fall in Betracht, dass diese Konstellation, also ein nachträgliches Unterschreiten des Mindestbestellwerts in Folge Widerruf auch in der vertraglichen Vereinbarung zur Versandkostenbefreiung geregelt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrter Herr Amereller, Sie haben hier sehr ausführlich die Rechtslage beschrieben, aber wir verhält es sich, wenn der Verkäufer einer Ware auch noch eine Gebühr für die Zahlungsart "PayPal" erhoben hat? Ist diese bei fristgerechtem Widerruf auch vom Verkäufer zu erstatten? Vielen... » Weiterlesen
Hallo zusammen, wie sieht es denn aus, wenn der Kunde sich bei der Bestellung geirrt hat, den Artikel ausprobiert und der Artikel beschädigt zurück kommt, weil er ihn unsachgemäß verpackt hat? Muß der Unternehmer dann Hin- und Rückversand zahlen?
Guten Tag, ich denke, dass sich in dieser Überschrift ein gravierender Fehler eingeschlichen hat: "Maßgeblich ist allein der Preis der zurückzusendenden Sache". Das kann zu Verwirrung führen, da Sie selbst ein paar Absätze weiter oben auf den Sachverhalt mit der Zahlung hinweisen. In der... » Weiterlesen
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Eine komplexe Sache wurde mit einfacheren Beispielen sehr gut erklärt. Danke !
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Muss ich laut Ihrer Aussage 15 Euro für defekte Ware, die entsorgt werden muss oder gar für Ware bezahlen, die unter 15 Euro liegt? Ist das rechtlich auch nur annähernd geklärt, oder zwingt mich der Gesetzgeber Müll für 15 Euro anzunehmen und dann nach Rechnung das Inkasso für die Summe zu... » Weiterlesen
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Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.
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