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Privatverkäufer haben anscheinend oft die Vorstellung, sie seien berechtigt, die Gewährleistungs- ansprüche ihrer Käufer vollständig auszuschließen. Nur so lässt sich erklären, dass bei eBay Angebote mit den folgenden oder ähnlichen Zusatzregelungen versehen werden: „ Keine Garantie “ oder „ Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch möglich .“
Beitrag von Carmen
21.05.2012, 09:49 Uhr
Hallo,
Ihre Infos über Gewährleistungspflicht sind doch sehr interessant für mich. Allerdings kann ich darin keine Antwort für mein Problem finden, Dieses wäre:
Ich habe einen neuen Tablet-PC gekauft. Da ich in kürzester Zeit erkennen konnte, dass ich dafür keine Verwendung habe, entschloß ich mich, diesen weiter zu verkaufen. Nun mußte der Käufer erkennen, dass das Display an diesem Artikel falsch herum eingebaut ist. Ich hatte dem Käufer bei Übergabe die Rechnung für etwaige Garantieansprüche beigelegt.
Meine Frage:
Bin ich haftbar für einen Mangel, den ich selbst (da absoluter Laie) nicht erkannt habe und ich bin mir auch nicht sicher, ob ich ihn als Laie hätte erkennen müssen? Ich habe das Gerät mit voller Überzeugung der Funktionalität weiter verkauft. Immerhin war es ja nur ca. 1 Monat alt.
Danke für die Auskunft im Voraus.
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