Gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung wieder falsch? EuGH kippt möglicherweise Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf
Nachdem sich bereits die erste vom Gesetzgeber bereitgestellte Musterwiderrufsbelehrung als fehlerhaft und abmahnfähig erwiesen hat, droht dieses Schicksal auch der neuen Widerrufsbelehrung zu widerfahren. Der EuGH steht kurz davor, die nach deutschem Recht geltende Nutzungsersatzpflicht beim Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts zu kippen.
Wertersatz Text in widerrufsbelehrung
Beitrag von klaus fischer
05.03.2009, 12:29 Uhr
Wie sollen sich Händler verhalten, wenn dies zum tragen kommt? Eu Recht muss doch erst in das BGB übernommen werden, oder kann man in der BRD auch nach EU Recht verklagt werden ? wenn Händler eigenmächtig Texte verfassen, endet das doch immer in einer Abmahnung.
Solange die aktuelle Wid-Bel. keine gesetzesrang hat, sind alle Händler wieder zu 100% abmahngefährdet. Ich hoffe der kommt noch, bevor die EU ein Urteil fällt. Dann sind wenigstens alle Händler sicher, bis die neue Text-Version gültig wird die den Wertersatz entsprechend EU Vorgaben neu regelt.
mfg klaus fischer
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
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Ohne Titel von TB, 10.03.2009, 22:18 Uhr
@GT der Artikel wurde dann verbraucht und nicht gebraucht
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Ohne Titel von GT, 10.03.2009, 18:09 Uhr
Wertersatz bei Verbrauchsmaterial Was ist denn, wenn jemand Verbrauchsmaterial wie zum Beispiel Tinten oder Toner bestellt, austestet (ohne diese wesentliche zu leeren) und wieder zurücksendet. Die Ware ist dann unverkäuflich.
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Widerspruch? von Rogermaus, 09.03.2009, 18:02 Uhr
zu C) Schlussantrag Generalanwältin: Diese gute Dame sagt: "Außerdem könne der Verkäufer das Risiko durch Einkalkulierung eines prozentualen Rücklaufs in seine Preise, sprich durch Umlegen der Kosten auf den Warenpreis und damit auf alle Käufer, kompensieren." Nächster Satz: "Schließlich... » Weiterlesen
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