Leserkommentar zum Artikel Der rechtssichere Handel mit Spielsachen! Kampf dem Flammen- und Erstickungstod?

„Viele Männer haben irgendein doofes Jungsspielzeug: Kettensägen, Aufsitzmäher, Eisenbahnen.“ Diese Worte hatte wohl die EU-Kommission im Kopf, als sie den Richtlinienvorschlag KOM (2008) 9 ausgetüftelt hat. Die hierdurch vorgeschlagene Norm zur Sicherheit von Spielzeug wird in absehbarer Zeit in nationales Recht umgesetzt werden – und den E-Commerce wieder einige Nerven kosten. Darüber hinaus sollten Online-Händler, die mit magnetischem Spielzeug handeln, bereits jetzt die „Magnetspielzeug-Entscheidung“ beachten.

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Radioaktives Spielzeug

Beitrag von Marcel Rödder
04.03.2009, 14:12 Uhr

Das radioaktives Spielzeug prinzipiell vorgesehen ist wundert mich ja schon... Aber noch wunderlicher ist, dass hierfür keine Kennzeichnungspflicht besteht oder besondere Warnhinweise vorgesehen sind.

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