Leserkommentar zum Artikel Betreiber von eDonkey-Servern sollten sich vorsehen: Gericht setzt Streitwert auf 20000 Euro pro (!) Musikaufnahme fest

Im Rahmen einer Streitwertbeschwerde entschied das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 09.08.2007 (Az. 308 O 273/07), dass gegenüber demjenigen, der durch den Betrieb eines eDonkey-Servers zum Funktionieren des Filesharingsystems über das eDonkey-Netzwerk insgesamt beiträgt, einen Streitwert von 20.000 € für jede einzelne Musikaufnahme gerechtfertigt ist.

» Kommentierten Beitrag lesen

Streitwert fragwürdig

Beitrag von M. aus W.
01.03.2009, 16:06 Uhr

Ich frage mich, wie ein Gericht für einen Song einen Streitwert (=Schaden) von 6000 Euro und in weiteren Fällen dann "nur" noch 3000 Euro (und absteigend)ansetzen kann?!

Beide Songs verursachen doch angeblich den gleichen Schaden??

Da kann demnach ja was mit der Berechnung nicht stimmen!!

Traurig, dass sich die Gerichte scheinbar auf die Seite der Musikindustrie schlagen und demnach völlig weltfremd agieren.

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de