Leserkommentar zum Artikel LG Frankenthal: Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz sind abmahnbar!

Das Landgericht Frankenthal hatte zu entscheiden, ob unzureichende Rohstoffgehaltsangaben in Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien abmahnbar sind.

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Beitrag von Unbekannt
27.02.2009, 11:50 Uhr

Wie verhält es sich denn mit Biobaumwolle? Darf man Textilien in der Rohstoffangabe als "xx% Biobaumwolle" deklarieren oder ist man hier an die Bezeichnung "xx% Baumwolle" lt. TKG gebunden? Für umweltbewusste Verbraucher spielt das eine nicht unwesentliche Rolle...

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