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Das Landgericht Frankenthal hatte zu entscheiden, ob unzureichende Rohstoffgehaltsangaben in Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien abmahnbar sind.
Beitrag von Unbekannt
27.02.2009, 11:50 Uhr
Wie verhält es sich denn mit Biobaumwolle? Darf man Textilien in der Rohstoffangabe als "xx% Biobaumwolle" deklarieren oder ist man hier an die Bezeichnung "xx% Baumwolle" lt. TKG gebunden? Für umweltbewusste Verbraucher spielt das eine nicht unwesentliche Rolle...
LG Frankenthal: Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz sind abmahnbar! von 27.02.2008
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