Leserkommentar zum Artikel Versand von Lithiumbatterien = Versand von Gefahrgut!

Nach unseren Feststellungen hat die Abmahnbranche ein weiteres, lukratives Feld für sich entdeckt: In letzter Zeit häufen sich Beanstandungen hinsichtlich der Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften beim Versand von Lithiumbatterien und -zellen. Dabei ist leider zu beobachten, dass sich etliche Batterieverkäufer der gefahrgutrechtlichen Einstufung von Lithiumbatterien und -zellen überhaupt nicht bewusst sind. Dieses mangelnde Problembewusstsein führt neben der Scheu vor Kosten und Aufwand eines adäquaten Versands in der Praxis häufig zu massiven Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften.

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Einfach mal ein Danke!

Beitrag von GG-Guru
22.02.2012, 08:47 Uhr

Sehr geehrter Herr Amereller,
ich möchte mich auf diesem Wege für diesen sehr ausführlichen und für mich sehr wertvollen Artikel bedanken! Er hat mir gerade meine Arbeit sehr erleichert.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

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    Der Artikel ist weder teilweise aus dem Englischen übersetzt, noch hinsichtlich einer Differenzierung Batterie / Akkumulator korrekturbedürftig. Denn: die einschlägigen gefahrgutrechtlichen Vorschriften differenzieren begrifflich (!) nicht zwischen Batterie und Akku, sachlich sehr... » Weiterlesen

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    Die meiste mobile Unterhaltungselektronik enthält heute Lithium Akkus. In vielen Geräten sind sie fest verbaut, die Gehäuse verklebt und nicht zu öffnen. Während MP3-Player und Mobil Telefone als Gefahrgut verschickt werden müssen, ist der Verbraucher was die Gefahren betrifft sich selbst... » Weiterlesen

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