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Nach unseren Feststellungen hat die Abmahnbranche ein weiteres, lukratives Feld für sich entdeckt: In letzter Zeit häufen sich Beanstandungen hinsichtlich der Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften beim Versand von Lithiumbatterien und -zellen. Dabei ist leider zu beobachten, dass sich etliche Batterieverkäufer der gefahrgutrechtlichen Einstufung von Lithiumbatterien und -zellen überhaupt nicht bewusst sind. Dieses mangelnde Problembewusstsein führt neben der Scheu vor Kosten und Aufwand eines adäquaten Versands in der Praxis häufig zu massiven Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften.
Beitrag von GG-Guru
22.02.2012, 08:47 Uhr
Sehr geehrter Herr Amereller,
ich möchte mich auf diesem Wege für diesen sehr ausführlichen und für mich sehr wertvollen Artikel bedanken! Er hat mir gerade meine Arbeit sehr erleichert.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
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