Leserkommentar zum Artikel Dislike! Wettbewerbsrechtliche Haftung für Betätigung des „gefällt mir“-Buttons bei Facebook

Wer auf Facebook-Werbeseiten den „gefällt mir“-Button betätigt und selbst ein wirtschaftliches Interesse an der Werbeseite hat, kann nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Münster für Rechtsverstöße auf dieser Seite auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (vgl. LG Münster, Urt. v. 20.09.2011, Az. 025 O 34/11).

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als gäbe es auf dieser Welt keine anderen Probleme

Beitrag von Martin
08.02.2012, 08:08 Uhr

Es ist wirklich schön bei euch immer aktuell informiert zu sein, was auch sehr wichtig ist. Aber, langsam geht mir das deutsche Rechtssystem wirklich gegen den Strich. Sowas grenzt echt an Sinnlosigkeit, ob ich ein "gefällt mir" geben darf oder nicht, als gäbe es auf dieser Welt keine anderen Probleme, die mehr Aufmerksamkeit verdienen müssten.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Mit Kanonen auf Spatzen geschossen von Johannes, 13.02.2012, 12:48 Uhr

    Deutsche Richter und ihr Internetverständnis. Dürfen bald keine Schilder mehr vor dem eigenen lokalen Geschäft aufgestellt werden, weil es ein Verstoß gegen das UWG ist (ist wahrscheinlich schon eh heute ien Verstoß)? Oder was, wenn der Beklagte diesen Flyer den eigenen Freunden und seinem... » Weiterlesen

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