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Das OLG Hamm hat entschieden (Urteil vom 10.01.2012, Az.: I -4 U 145/11), dass die Verwendung einer Widerrufsbelehrung mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen bei Auktions-Angeboten auf eBay zulässig sei. Erstaunlich erscheint hierbei die Annahme des Gerichts, dass der Vertragsschluss bei Auktionsformaten auf eBay bereits mit Abgabe des Höchstgebotes des Bieters zustande kommen soll:
Beitrag von Peter
07.02.2012, 22:36 Uhr
Endlich wird dem Abmahn-Wahnsinn ein Riegel vorgeschoben!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Leider werden die vom LG Dortmund künstlich produzierten Rechtsunsicherheiten nicht aufgelöst, sondern teils noch untermauert. Zwar gesteht das OLG Hamm den Händlern nun dankenswerter Weise zu, bei der Verbraucherbelehrung faktisch den Naturgesetzen unterworfen zu sein. Bei der zeitlichen... » Weiterlesen
OLG Hamm: Verwendung der 14-tägigen Widerrufsfrist bei eBay-Auktionen möglich von 06.02.2012
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