Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
PayPal hat durch seine Geschäftspolitik in der Vergangenheit schon für einigen Unmut unter den Online-Händlern gesorgt – jetzt kommt ein neuer Grund hinzu: Wie bereits wortfilter.de berichtet hat, werden Händler neuerdings durch eine ungefilterte PayPal-Werbeeinblendung auf eBay.de zu wettbewerbswidrigem Handeln „gezwungen“.
Beitrag von Purpur
31.01.2012, 10:37 Uhr
Hallo,
was zurzeit für Zahlungsmethoden bei Ebay eingeführt werden, ist eine absolute Frechheit. Man muss unter Umständen bis zu 28 Tagen auf sein Geld warten. 7 Tage über Paypal ist schon unverschämt, aber die neue Zahlungsmethode grenzt an Existenzschädigung. Wenn jemand über das Internet seinen Lebensunterhalt verdient, kann er auf die Art einpacken. Ich fasse es nicht, dass es rechtlich gesehen gerecht ist, dass mein verdientes Geld auf diese Weise festgehalten werden kann und Ebay über Paypal sich in der Zwischenzeit damit bereichert.
Kann man da nichts tun???
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Hallo, ich möchte etwas mehr über das Portal, das gegen PayPal eingerichtet wird oder bereits eingerichtet worden ist, erfahren. Vielleich kann ich auch einen kleinen Beitrag dazu leisten. Meine E-Mail-Adresse: jan.mohammad@web.de
Ich verkaufe Elektronik aus Restbestände, teilweise gebraucht, als Sammlerstücke, ohne Garantie, aber geprüft. Da kann ich selbstverständlich keine PAYPAL bezahlung hinnehmen. Sonst kann jeder Paypal Käufer behaupten was er will, und mein Geld ist weg. Anschliessend muss ich mich dann mit den... » Weiterlesen
in dem alle Betroffenen ihre Geschichte über die paypal Machenschaften veröffentlichen können. Ferner sind hier schon einige Leute vorhanden, die nun eine Spendensammlung starten,mit diesen Spenden werden wir eine Sammelklage sowohl wie auch in England finanzieren um den Machenschaften ein Ende zu... » Weiterlesen
Die Ausführungen sind wirklich sehr laienhaft. Denn man kann es sich NICHT aussuchen ob man Paypal einsetzt oder nicht. Und die Formulierung "... wenn der VK unbedingt das Format des Shopverkaufs nutzen will..." ist ja völlig daneben. Ein großer Verkäufer muss den Shop einsetzen, denn man... » Weiterlesen
Die Argumentation ist ein Widerspruch in sich selbst. Zwar ist jeder Händler Verwender der Formel, diese muss aber zwangsweise verwendet werden, da Ebay die Verwendung von Paypal als gewerblicher vorschreibt. Da dieses für den Lebensunterhalt also zwingend notwendig ist, würde dem Verkäufer nur... » Weiterlesen
Tja, MaxL - das Resumee "Die – unfreiwillige – Verwendung des Hinweises..." kann ich definitiv nicht unterschreiben. Dass dieser Hinweis eingeblendet wird ist jedem Händler natürlich erst mal klar, sobald er Paypal als Zahlunsgmethode anbietet. Er weiss es, er wird darauf hingewiesen und er... » Weiterlesen
ebay bietet inzwischen eine neue Artikelansicht, in der bei nicht geschützten Angeboten steht: Dieser Artikel ist nicht über den PayPal-Käuferschutz abgesichert.Info Beispiel: 130305558922
Kannst du - nur interessiert es eBay nicht. Wie so viele andere Mängel und Ungereimtheiten.
Ebay verfährt, wie meistens, nach »Gutsherrenart« und schliesslich ist das was eBay macht immer richtig. Deutsche Rechtssprechung ist dort, wenn überhaupt, nur am Rande interessant. Paypals neu designter Auftritt im Konto, birgt auch einige Mängel, so dass unsere Buchhaltung nur den Kopf schüttelt... » Weiterlesen
Darf der Händler die Abmahnung an ebay weiterreichen?
PayPal-Panne: Die neue Abmahn-Falle für Online-Händler von 12.05.2009
Weitere ähnliche Artikel:
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de