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Oftmals sind sich Onlineshop-Betreiber im Unklaren, auf welche Art und Weise man auf Preisempfehlungen der Hersteller Bezug nehmen darf. Eine beliebte Frage hierbei: Darf mit der sog. "ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers" (EUVP) geworben werden?
Beitrag von Wehle
30.01.2012, 21:15 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie raten ja bezüglich der Abkürzung UVP bei den Angeboten ab.
Was ist denn zulässig?
Statt?
empf. VK?
Normalpreis?
oder ist es "sicher" wenn man im Footer die UVP Bezeichnung beschreibt?
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Wehle
"Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers": Darf damit geworben werden? von 26.02.2009
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