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Mittlerweile fast ein Jahr liegt die mittelgroße Reform des Widerrufsrechts im BGB zurück. Zudem wird es schon bald neue Änderungen im Widerrufsrecht geben. Dies ist uns Anlass genug, Sie im Rahmen neuer und angepasster FAQ über das Widerrufsrecht und die geplanten Neuerungen (vgl. Fragen 37-40) zu informieren.
Beitrag von Artaud
27.01.2012, 11:09 Uhr
Die Unterscheidung Unternehmer-Verbraucher ist mir nicht ganz klar. Wenn ich z. B. als Arbeitssuchender im Internet in eine Liste eintrage für Lektoren und Übersetzung, trete ich dann automatisch als Unternehmer auf? Gilt dann das Widerrufsrecht von 2 Wochen nicht mehr und kann der Vertrag z. B. erst nach einem Jahr gekündigt werden wie in den AGB der Seite angegeben?
Bisher hatte ich noch nie als Übersetzer gearbeitet und auch meine Tätigkeit als Geisteswissenschaftler hat nie diesen Bereich umfasst.
Ist nun durch meinen Eintrag in der Liste ein Unternehmer aus mir geworden (jedenfalls nach dem BGB?)
Vielen Dank im Voraus
MfG
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
sollte auch erwähnt werden, das diese extra erwähnt werden muss in den AGB da sonst viele abgemahnt werden.
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FAQ: Neues Widerrufsrecht – 40 Fragen und Antworten - Das Update von 29.04.2011
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