Leserkommentar zum Artikel Geschenkgutscheine: Aus den Augen - aber lange nicht aus dem Sinn

Ein Geschenkgutschein ist für viele Anlässe eine tolle Idee. Der Kunde zahlt dem Händler einen bestimmten Betrag und erhält dafür eine Urkunde, die er verschenken kann. Doch oft geraten diese Geschenkgutscheine in irgendeiner Schublade in Vergessenheit und werden erst lange nach dem Ausstellungsdatum wiederentdeckt. Doch ist der Gutschein dann nicht schon längst verfallen? Mit dieser Frage hatte sich zuletzt das OLG München beschäftigt und befunden, dass sich die Gültigkeit von Gutscheinen an der gesetzlichen regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren orientieren muss.

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Geschenkgutscheine

Beitrag von Naddi
17.01.2012, 11:03 Uhr

Mir passiert es immer wieder, daß "Kunden" einen Gutschein in meinem Kosmetikstudio einlösen wollen, der eigentlich schon verjährt ist. Dann biete ich noch den Service, daß ich diese Leute jedes Jahr anschreibe und sie darauf hinweise ihren Gutschein einzulösen. Wenn sich die Leute aber innerhalb 3 Jahre nicht zu einem Termin entschließen können und erst nach der Verjährung mal daher kommen, dann bin ich trotz allem der Puhmann wenn ich diesen nicht mehr einlöse und kann mich auf eine fette Negativ-Werbung gefasst machen.... Muß ich mir als Dienstleister eigentlich alles bieten lassen und wie weit muß man der Kundschaft im Hintern stecken, daß sie zufrieden ist....??? Als kleines Unternehmen ist es fast nicht möglich auf irgendwelche Verjährungsfristen zu pochen und man muß aus Kulanz den Gutschein einlösen....

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

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