Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Bereits seit April 2009 ist die EG-Verordnung 278/2009, als Teil der Ökodesign-Richtlinie, in Kraft. Seit April 2010 beziehungsweise April 2011 gelten damit für Hersteller externer Netzteile neue Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz externer Stromversorgungen. Wer von der Verordnung betroffen ist und was es zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Beitrag von Fronk1407
04.01.2012, 14:17 Uhr
Gem. Verordnung (EG) Nr. 278/2009
Amtsblatt der Europäischen Union Seite L93/8
Heißt es:
"3. ININFORMATIONSPFLICHTEN DER HERSTELLER
Für die Zwecke der Konfirmitätsbewertung gemäß Artikel 4 müssem die technischen Unterlagen folgende Angaben enthalten:"
Natürlich benötige ich für die nachhaltige interne Kommunikation alle relevanten Angaben für die CE Bewertung.
Diese müssen aber nach meinem Verständniss nicht mit dem Produkt weitergegeben werden.
Würde auch den Rahmen sprengen da kaum ein Verbraucher damit etwas anfangen kann.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
„Externes Netzteil“ ist ein Gerät, das folgende Kriterien erfüllt: - Umwandlung von Wechselstrom (AC) zu Wechselstrom oder Gleichstrom (AC/DC) niedrigerer Spannung, wobei nur die Abgabe jeweils einer Spannung möglich ist (vgl. Art. 2 Nr. 1 lit. a & b)"... Gilt das nun auch für... » Weiterlesen
PO = Power Out
Wofür steht die Abkürzung PO?
Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009: Vorgaben zur Leistungsaufnahme und Effizienz von 10.01.2010
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de