Leserkommentar zum Artikel Geschenkgutscheine: Aus den Augen - aber lange nicht aus dem Sinn

Ein Geschenkgutschein ist für viele Anlässe eine tolle Idee. Der Kunde zahlt dem Händler einen bestimmten Betrag und erhält dafür eine Urkunde, die er verschenken kann. Doch oft geraten diese Geschenkgutscheine in irgendeiner Schublade in Vergessenheit und werden erst lange nach dem Ausstellungsdatum wiederentdeckt. Doch ist der Gutschein dann nicht schon längst verfallen? Mit dieser Frage hatte sich zuletzt das OLG München beschäftigt und befunden, dass sich die Gültigkeit von Gutscheinen an der gesetzlichen regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren orientieren muss.

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Mann Mobilia Schreiben über Gutschrift aufgetaucht

Beitrag von Nicole Zentgraf
03.01.2012, 16:44 Uhr

Ich habe beim Ausmisten ein Schreiben von einem Möbelhaus gefunden, wo ich in 2003 mein Bett gekauft hatte, mit der Info, das ich doppelt bezahlt habe und nun ein Guthaben hätte. Das Schreiben ist allerdings aus 2003. Es geht hierbei um Mann Mobilia was nun XXL Mann Mobilia ist. Ich hatte da nun gestern angerufen und nachgefragt wie und ob überhaupt ich den noch einlösen kann. Da allerdings die Übernahme in 2005 statt fand, wollte man mir erst sagen, das es nicht mehr möglich ist dieses nachzuvollziehen. Da ich aber alle Daten liefern konnte, wollte man nochmal nachsehen. Heute rief man mich an und fragte ob es ein richtiger Gutschein sei oder nur ein Schreiben. Dieses beantwortete ich, das ich das Original Schreiben vorliegen habe,worin folgendes steht:
"bei Prüfung unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass Sie ein Guthaben in Höhe von € 797,00 haben. Dieser Betrag resultiert aus der doppelten Bezahlung.

Sollten Sie in der nächsten Zeit an einem Neukauf interessiert sein, so legen Sie bitte dieses Schreiben als Gutschrift vor. Wenn Sie dagegen einen Verrechnungscheck wünschen, schicken Sie diesen Brief im Original an uns zurück.".

Die Dame sagte, das Schreiben könne man leider nicht mehr akzeptieren nur wenn es ein richtiger Gutschein wäre da es nicht mehr nachvollziehbar wäre. Das Computersystem wurde 2008 geändert worden und bis dahin wäre es möglich gewesen. Man sagte mir, das bei der Übernahme von XXL keine "Altlasten" mit übernommen wurden und man daher nichts tun könne, was anders gewesen wäre, würde ein richtiger Gutschein vorliegen.

Können Sie mir hier etwas raten?
Ich hab darum gebeten, ob man wenigstens ein Teil erstatten könne, ich wolle ja auch kein Geld sondern sogar etwas kaufen - benötige eh Möbel.

Bitte Antworten Sie mir auf nicole_zentgraf@hotmail.com
Vielen Dank

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