Leserkommentar zum Artikel LG Düsseldorf: OEM-Software darf weiterveräußt werden

Darf Software, die auf einer Hardware vorinstalliert gekauft wurde (OEM-Software), auch ohne diese Hardware weiterverkauft werden? Immer wieder beschäftig diese Frage die Gerichte. Die Antwort: Ein isolierter Weiterverkauf ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und kann vom Rechteinhaber auch nicht durch anders lautende allgemeine Geschäftsbedingungen verhindert werden. Das LG Düsseldorf  hat dies jüngst in einer Entscheidung bestätigt.

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Beitrag von eisenmann
13.02.2009, 21:38 Uhr


Hallo diesen Satz habe ich nicht verstanden?

"Ein findiger Händler erwarb die Software des Herstellers
ohne die dazugehörige Hardware von Endkunden zum Weiterverkauf.
Diese überließen ihm eine Kopie der Software auf einem Datenträger
und löschten die Software von der Festplatte der Hardware."

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • -Das Urteil wurde aufgehoben- von Heinz, 11.08.2011, 15:58 Uhr

    In der Berufung wurde dieses Urteil aufgehoben und der Beklagte auf Unterlassung verurteilt. Ein Heinweis darauf wäre diesem Beitrag hier gut angestanden!

Kommentar zum Artikel

LG Düsseldorf: OEM-Software darf weiterveräußt werden von 11.02.2009

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