Leserkommentar zum Artikel Abmahnsicherer Verkauf von Antikalkgeräten oder Antikalkstäben kaum möglich!

Die oftmals in der Werbung gespriesene Wirkung von Antikaltgeräten ist umstritten bzw. wird von vielen Stimmen aus der Wissenschaft stark angezweifelt. Dies hat sich der "Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V." zunutze gemacht, der entsprechende (seiner Ansicht nach irreführende) Wirkungsaussagen von Online-Händlern abmahnt.

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Hat sich die Rechtslage geändert?

Beitrag von Unbekannt
17.12.2011, 13:09 Uhr

Seit der Abmahnwelle des Kölner Vereins sind ja nun einige Jahre vergangen und viel Wasser den Rhein heruntergeflossen. Gibt esmitlerweile eigentlich eine Änderung der Rechtslage? Diese war ja zunächst unklar. Zur Zeit werden sogar Kalkschutzgeräte (auf Magnetfeldgeneratorbasis) vom OTTO und SCHWAB Versand online in deren Shops vertrieben.

Auch hier werden vermeintlich abmahnfähige Attribute verwendet. -> (Kalkschutz, vermindert neue Ablagerung in den Rohren, saniert schonend das gesamte Rohrsystem, schützt gegen Korrosion und Rost, etc)

Wäre schön in Erfahrung zu bringen, ob sich ewtas geändert hat. Viele Grüße G aus W

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

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    Ich habe jetzt seit über 45 Jahren keinen Kalkumwandler gekauft und bin damit auch sehr zufrieden. Würden Sie das als Beweis akzeptieren, dass diese Geräte überflüssig sind? Na also, dann behaupten Sie auch nicht, es hätte irgendeine Aussagekraft zur Wirkungsweise der Geräte, wenn Sie gerade einmal... » Weiterlesen

  • Der Glaube versetzt Berge von Till Wollheim Asi.Iur., 27.01.2009, 23:30 Uhr

    Es können natürlich schon weiterhin derartige Geräte verkauft werden. Nur muß halt im begleitenden text auf die Problematik hingewiesen werden, daß es keinen schulwissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit gebe, aber wenn dem Kunden dann eine unkomplizierte Rücknahme bei Nichtgefallen eingeräumt... » Weiterlesen

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    Ich habe das Gerät "Kalkstat 206" über Jahre erfolgbar verkauft, nicht ein einziger Kunde hat von seinem Widerrufsrecht, bzw. seinem Garantieanspruch, gebrauch machen müßen. Ich bin auch von dem Verein abgemahnt worden. Die iT-recht-Kanzlei hat mir aber dovon abgeraten, diese Geräte weiter zu... » Weiterlesen

  • Abmahnung Kalkschutzgeräte von Ulrich Lauritzen, 28.10.2008, 22:04 Uhr

    ich verkaufe jetzt seit 10 Jahren physikalische Kalkwandler. Meine Kunden sind sehr zufrieden und es gab bisher keine Klagen. Nur die Wettbewerbsvereine klagen. Alle berufen sich auf Untersuchungen nach einem Arbeitsblatt vom DVGW. Diese Untersuchungen führen bei Magnetfeldgeneratoren niemals... » Weiterlesen

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