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Die oftmals in der Werbung gespriesene Wirkung von Antikaltgeräten ist umstritten bzw. wird von vielen Stimmen aus der Wissenschaft stark angezweifelt. Dies hat sich der "Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V." zunutze gemacht, der entsprechende (seiner Ansicht nach irreführende) Wirkungsaussagen von Online-Händlern abmahnt.
Beitrag von Unbekannt
17.12.2011, 13:09 Uhr
Seit der Abmahnwelle des Kölner Vereins sind ja nun einige Jahre vergangen und viel Wasser den Rhein heruntergeflossen. Gibt esmitlerweile eigentlich eine Änderung der Rechtslage? Diese war ja zunächst unklar. Zur Zeit werden sogar Kalkschutzgeräte (auf Magnetfeldgeneratorbasis) vom OTTO und SCHWAB Versand online in deren Shops vertrieben.
Auch hier werden vermeintlich abmahnfähige Attribute verwendet. -> (Kalkschutz, vermindert neue Ablagerung in den Rohren, saniert schonend das gesamte Rohrsystem, schützt gegen Korrosion und Rost, etc)
Wäre schön in Erfahrung zu bringen, ob sich ewtas geändert hat. Viele Grüße G aus W
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