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Das LG Berlin hat entschieden: Die Nichtangabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots verstoße zwar gegen das Telemediengesetz, könne deswegen jedoch nicht abgemahnt werden. So seien die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.
Beitrag von Interessiert
29.11.2011, 08:06 Uhr
Hallo
Aktenzeichen 103 O 34/10
Das Urteil ist unter http://www.telemedicus.info/urteile/1195-103-O-3410.html abzurufen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Wo ist die Entscheidung verfügbar? Beste Grüße Die Interessierte
LG Berlin: Fehlende USt-IdNr. und Handelsregistereintrag im Impressum - Keine Abmahnung ohne Relevanz! von 08.11.2011
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