Leserkommentar zum Artikel LG Berlin: Fehlende USt-IdNr. und Handelsregistereintrag im Impressum - Keine Abmahnung ohne Relevanz!

Das LG Berlin hat entschieden: Die Nichtangabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots verstoße zwar gegen das Telemediengesetz, könne deswegen jedoch nicht abgemahnt werden. So seien die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.

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Aktenzeichen und Link zum Urteil

Beitrag von Interessiert
29.11.2011, 08:06 Uhr

Hallo

Aktenzeichen 103 O 34/10

Das Urteil ist unter http://www.telemedicus.info/urteile/1195-103-O-3410.html abzurufen.

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