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Die PAngV sieht vor, dass derjenige, der über das Internet gewerblich Waren gegenüber Verbrauchern anbietet, seine Preise mit dem Hinweis zu versehen hat, dass die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Nur, wie hat sich hierbei der Kleinunternehmer zu verhalten, der im Sinne des § 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit ist?
Beitrag von mrsa
28.11.2011, 21:59 Uhr
Fazit immer noch?:
„Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)“.
oder wass ist jetzt richtig?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Mir stellt sich die Frage, was das OLG Frankfurt unter "von der Umsatzsteuerpflicht befreit" versteht. Aus dem Zitat geht das nicht hervor. Ist sich das Gericht der Tatsache bewusst gewesen, dass die Umsatzsteuer beim Kleinunternehmer nach § 19 UStG zwar im Preis enthalten ist, diese aber nicht... » Weiterlesen
Obgleich, soweit erkennbar, zu dieser Frage noch keine obergerichtliche Entscheidung vorliegt, gibt es hierzu jedenfalls eine obergerichtliche Einschätzung, die die hier im Artikel vertretene Auffassung unterstützt. So hat in einem von uns im Jahre 2008 geführten Verfahren das OLG Frankfurt (Az.... » Weiterlesen
@Jürgen Ein zusätzlicher Hinweis ist sicherlich nicht verkehrt. Dann sollte er aber auch sachlich korrekt sein. "Gemäß § 19 UStG erheben wir aber keine Umsatzsteuer" ist jedoch falsch, weil damit der Eindruck erweckt wird, dass in den Preisen des Kleinunternehmers keine USt. enthalten ist. Der... » Weiterlesen
Ich habe mit Vorbehalt beide Möglichkeiten einbezogen. Für den besucher denke ich ist die Preisangabenverordnung wichtiger als das Umsatzsteuergesetz. Meine Lösung im Kopfbereich immer sichtbar: Wichtig! "inkl.19%Mwst." bedeutet, Preis ist ein Endpreis (Preisangabe gemäß § 1 II PAngV)... » Weiterlesen
Ist das eine ernstzunehmende Lösung: inkl. 0% MwSt., zzgl. Versandkosten? Genauso würde ich meinen Shop auch zu Wasser lassen.
Lösung: einfach "inkl. 0 MwSt." schreiben --> schöne Zweideutigkeit, kann jeder Rechtsverdreher, das sehen was er will :)
@J.L. >> Sie verwechseln "nicht erhoben" mit "nicht zu zahlen" << Ich kann da nichts verwechseln, weil es nichts zu verwechseln gibt. In diesem Fall bedeutet nämlich "nicht erhoben" nämlich genau "nicht zu zahlen". Denn in der Deutung des Wortes "erhoben" liegt der Trugschluss, dem viele... » Weiterlesen
was soll man überhaupt noch glauben? Was soll man überhaupt noch schreiben? Das Gesetz bleut uns tatsächlich ein wir sollen unsere Kunden nicht irre leiten, aber dieses Gesetzt tut genau das mit uns, irreleiten, irritieren, verwirren, falsch leiten.... Ich kann nur noch den Kopf schütteln
Zum Kommentar #1: Dem muss ich widersprechen. §19.1 UStG sagt: "Die für Umsätze ... geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern ... nicht erhoben ... " Da das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich davon ausgeht, dass Leistung plus Steuer nach dem gültigen Steuersatz gerechnet wird, heißt das... » Weiterlesen
Wenn sich nichtmal die Anwälte sicher sind wie sollenw ir Kleinunternehmer dann auf der sicheren Seite sein? Ichweiß mittlerweile garnicht mehr was ich im Shop nun anzeigen lassen soll :(
Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten? von 15.07.2008
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