Leserkommentar zum Artikel Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?

Die PAngV sieht vor, dass derjenige, der über das Internet gewerblich Waren gegenüber Verbrauchern anbietet, seine Preise mit dem Hinweis zu versehen hat, dass die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Nur, wie hat sich hierbei der Kleinunternehmer zu verhalten, der im Sinne des § 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit ist?

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Fazit?

Beitrag von mrsa
28.11.2011, 21:59 Uhr

Fazit immer noch?:

„Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)“.

oder wass ist jetzt richtig?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

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    @Jürgen Ein zusätzlicher Hinweis ist sicherlich nicht verkehrt. Dann sollte er aber auch sachlich korrekt sein. "Gemäß § 19 UStG erheben wir aber keine Umsatzsteuer" ist jedoch falsch, weil damit der Eindruck erweckt wird, dass in den Preisen des Kleinunternehmers keine USt. enthalten ist. Der... » Weiterlesen

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  • Ohne Titel von charismeki, 27.11.2009, 01:42 Uhr

    Ist das eine ernstzunehmende Lösung: inkl. 0% MwSt., zzgl. Versandkosten? Genauso würde ich meinen Shop auch zu Wasser lassen.

  • Ohne Titel von Klugscheißer, 10.09.2009, 16:04 Uhr

    Lösung: einfach "inkl. 0 MwSt." schreiben --> schöne Zweideutigkeit, kann jeder Rechtsverdreher, das sehen was er will :)

  • Nicht richtig! von Ralf Stork, 30.12.2008, 11:12 Uhr

    @J.L. >> Sie verwechseln "nicht erhoben" mit "nicht zu zahlen" << Ich kann da nichts verwechseln, weil es nichts zu verwechseln gibt. In diesem Fall bedeutet nämlich "nicht erhoben" nämlich genau "nicht zu zahlen". Denn in der Deutung des Wortes "erhoben" liegt der Trugschluss, dem viele... » Weiterlesen

  • Unfassbar von K. N, 28.11.2008, 16:18 Uhr

    was soll man überhaupt noch glauben? Was soll man überhaupt noch schreiben? Das Gesetz bleut uns tatsächlich ein wir sollen unsere Kunden nicht irre leiten, aber dieses Gesetzt tut genau das mit uns, irreleiten, irritieren, verwirren, falsch leiten.... Ich kann nur noch den Kopf schütteln

  • Doch richtig von J. L., 25.11.2008, 18:17 Uhr

    Zum Kommentar #1: Dem muss ich widersprechen. §19.1 UStG sagt: "Die für Umsätze ... geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern ... nicht erhoben ... " Da das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich davon ausgeht, dass Leistung plus Steuer nach dem gültigen Steuersatz gerechnet wird, heißt das... » Weiterlesen

  • Tja :( von P. Lüthje, 09.10.2008, 06:53 Uhr

    Wenn sich nichtmal die Anwälte sicher sind wie sollenw ir Kleinunternehmer dann auf der sicheren Seite sein? Ichweiß mittlerweile garnicht mehr was ich im Shop nun anzeigen lassen soll :(

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