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Wie verkauft man eigentlich rechtssicher alkoholische Getränke im Internet? Der nachfolgende Beitrag stellt im Einzelnen dar, welche rechtlichen Besonderheiten hierbei zu beachten sind. Dabei geht es insbesondere um die Auseinandersetzung mit drei rechtlichen Hürden, nämlich der Preisangabenverordnung, der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sowie dem Jugendschutzgesetz.
Beitrag von Unbekannt
11.02.2009, 14:40 Uhr
Hallo, es ist absolut unmöglich den Erwerb von Alkohol unter 18 jährigen zu unterbinden. In dem Alter kennen die immer genug andere Personen ( Freunden) die denen dies kaufen. Da denken wir es gibt für die Kinder einfachere Wege als den Alkohol zu bestellen. Die gehen einfach ins Geschäft oder schicken ihre älteren Freunde.
Nach Postdiensleistungsgesetzt darf DHL sowieso nur Pakete an über 18 jährige Personen abgeben. Wenn der 16jährige für den Fernseher unterschreibt und der Empfänger den Fernseher als nie angekommen meldet, hat DHL ein Problem. Daher immer nur Pakete an Volljährige Personen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Nach dem Artikel müsste man bei Wein unter 10% die Mindesthaltbarkeit angeben, dem ist aber nicht so. Nach §7 Abs 6 entfällt die Angabe für "weinähnlichen und schaumweinähnlichen Getränken und hieraus weiterverarbeiteten alkoholhaltigen Getränken"
Hallo, wie soll ich denn bitte als Online-Händler ein Mindesthaltbarkeitsdatum für meine Produkte angeben, dazu müsste ich ja jedes Produkt einzeln verkaufen und das MHD einpflegen. Das kann doch nicht im Ernst gefordert sein. Auch die Kennzeichnungspflicht des Alkoholgehalts halte ich für nicht... » Weiterlesen
Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher alkoholische Getränke im Internet? von 02.07.2007
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