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Das LG Berlin hat entschieden: Die Nichtangabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots verstoße zwar gegen das Telemediengesetz, könne deswegen jedoch nicht abgemahnt werden. So seien die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.
Beitrag von Interessierte
20.11.2011, 14:08 Uhr
Wo ist die Entscheidung verfügbar?
Beste Grüße
Die Interessierte
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Hallo Aktenzeichen 103 O 34/10 Das Urteil ist unter http://www.telemedicus.info/urteile/1195-103-O-3410.html abzurufen.
LG Berlin: Fehlende USt-IdNr. und Handelsregistereintrag im Impressum - Keine Abmahnung ohne Relevanz! von 08.11.2011
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