Leserkommentar zum Artikel LG Berlin: Fehlende USt-IdNr. und Handelsregistereintrag im Impressum - Keine Abmahnung ohne Relevanz!

Das LG Berlin hat entschieden: Die Nichtangabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots verstoße zwar gegen das Telemediengesetz, könne deswegen jedoch nicht abgemahnt werden. So seien die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.

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Wie lautet das Aktenzeichen?

Beitrag von Interessierte
20.11.2011, 14:08 Uhr

Wo ist die Entscheidung verfügbar?

Beste Grüße

Die Interessierte

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Aktenzeichen und Link zum Urteil von Interessiert, 29.11.2011, 08:06 Uhr

    Hallo Aktenzeichen 103 O 34/10 Das Urteil ist unter http://www.telemedicus.info/urteile/1195-103-O-3410.html abzurufen.

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