Achtung bei der Versendung geschäftlicher Werbe-Emails über soziale Netzwerke
Die IT-Recht Kanzlei wurde in letzter Zeit öfter mit Fällen konfrontiert, in denen Nutzer sozialer Netzwerke wie etwa XING für die Zusendung unverlangter Werbe-Emails abgemahnt wurden, die sie anderen Nutzern im Rahmen des vom Netzwerk zur Verfügung gestellten Email-Systems haben zukommen lassen.
Mal menschlich betrachtet ...
Beitrag von Michael Rajiv Shah
28.10.2011, 15:00 Uhr
Danke Herr Nagel ...
(auch für das OK Ihren Artikel in meinem Blog zu übernehmen)
ganz ab von aller Juristerei, die es Gott sei Dank gibt, stellt sich für mich immer die Frage der Effektivität UND dass es ja auch irgendwo eine Grenze des menschlichen Anstandes gibt.
Jeder von uns wird täglich von Mailwurfsendungen überschwemmt. Manchmal ist es einem sogar zu viel die unbestellten Information abzubestellen.
Das Schlimmste ist die Tatsache, dass etliche meiner SocialWeb-Beraterzunft den von Ihnen geschilderten Usus, ohne mit der Wimper zu zucken benutzen UND ggf. sogar noch erfolgreich damit sind UND damit aufgrund ihrer Vorbildfunktion eine weiter Spirale dieser Unart in Gang setzen.
Es gehört in meinen Augen daher auch dazu öffentlich Stellung zu beziehen und klar zu signalisieren, dass das so nicht geht. Ich habe mich daher heute dazu entschlossen jeden unbestellten Newsletter mit bekanntem Twitteraccount öffentlich anzuschreiben und Ihren Beitrag zu verlinken.
Das ist wahrscheinlich aber auch juristisch nicht korrekt!?
Grüsse aus Wien Ihr MiChael Rajiv Shah http://www.networkfinder.cc/netzwirkung/xing-facebook-linkedin-newsletter-spam-vermeide/
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Dipl. Ing. von m. creme, 29.08.2016, 20:27 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für diesen Artikel. Ist es denn möglich, E-Mail Adressen aus sozialen Netzwerken dazu zu verwenden, um eine persönliche Firmeninformation nichtwerblicher Art kundzutun? Konkret verwenden wir folgenden Textlaut in unserer Nachricht: "Liebe Bekannte,... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben