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Die IT-Recht Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits über die rechtliche Problematik rund um Google Analytics berichtet. Nun sollen im Folgenden noch weitere Aspekte der Thematik beleuchtet werden.
Beitrag von Martin Steinherr
25.10.2011, 07:55 Uhr
Google bietet selbst eine Erweiterung an (natürlich sehr versteckt), bei der die IP-Adresse nur gekürzt weitergegeben wird. Dann kann man folgenden Zusatz einbauen:
Angesichts der Diskussion um den Einsatz von Analysetools mit vollständigen IP-Adressen möchten wir darauf hinweisen, dass diese Website Google Analytics mit der Erweiterung "_anonymizeIp()" verwendet und daher IP-Adressen nur gekürzt weiterverarbeitet werden, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen.
Liebe Grüße aus Wolnzach
Martin Steinherr
www.steinherr.de
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Vielen Dank für den sehr ausführlichen Beitrag. Zum Versenden von Newslettern E-mails etc. werden auch gern Tracking-Codes von Google Analytics eingebaut. Muss ich als Versender nicht auch den Leser der E-Mails darüber aufklären? Gibt es hier einen Beschluss / Urteil? Vielen Dank Ingo Weltz
Herzlichen Dank für diesen Artikel. Ich war mir diese Pflicht nicht bewusst und werde den Eintrag in den Datenschutzbestimmungen der betreffenden Webseiten nachholen. Grüße
Es gibt eine sehr umfangreiche OS-Statistiklösung, die sich mit wenigen versierten Handgriffen auf dem eigenen Webserver installieren lässt. Sie bietet ähnliche Auswertungen wie Google-Analytics, jedoch werden hierbei keine Daten irgendwohin gesendet, sondern verbleiben alle auf dem eigenen... » Weiterlesen
Vielen Dank für diesen kleinen "Aufklärungstext". Er hat bei mir jetzt die unklarheiten beseitigt welche ich vorher hatte.
Wenn ich die Diskussion richtig verfolgt habe, ist der Knackpunkt, wohin die Daten transferiert werden. In den USA unterliegen die Daten den Bestimmungen des Patriot-Act!! Würde Google ausdrücklich die Daten nicht außerhalb Europas verbringen, gäbe es die Diskussion nicht wirklich. Andere... » Weiterlesen
In Ihrer Datenschutzerklärung schreiben Sie: 1. Anonyme Datenerhebung Sie können unsere Webseiten grundsätzlich besuchen, ohne uns mitzuteilen, wer Sie sind. Wir speichern weder den Namen Ihres Internet Service Providers, noch die Webseite, von der aus Sie uns besuchen, oder den Namen der... » Weiterlesen
Herzlichen dank für die Information.
Sehr geehrte Verfasser des Artikels, Sie gehen ausführlich auf die Hinweispflichten ein, die sich aus dem Nutzungsvertragsverhältnis mit Google ergeben. Da Google die gesammelten Daten, insbesondere auch die IP-Adressen auf Servern in den USA verarbeitet, reicht nach meinem Verständnis ein... » Weiterlesen
Google Analytics ist nicht der einzige Weg wie personenbezogene Daten an Dritte übermittelt werden. Ein paar Ausführungen dazu in meinem Blog: http://blog.zeidlos.de/ueber-den-unsinn-der-google-analytics-diskussion Selbst auf dieser Website werden weiterhin Daten an Google übermittelt, denn... » Weiterlesen
Die Diskussion, die hier geführt wird, ist typisch deutsch und in keinem anderen Land der Welt denkbar. In den USA, wo die Entwicklung des Internet schon einige Jahre weiter ist, würde sich wohl kaum jemand darum scheren. Jedes Schulkind dort weiß, das man (genau wie im Straßenverkehr) auch im... » Weiterlesen
Hinweis bei Verwendung von Google Analytics erforderlich? von 23.05.2008
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