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Privatverkäufer haben anscheinend oft die Vorstellung, sie seien berechtigt, die Gewährleistungs- ansprüche ihrer Käufer vollständig auszuschließen. Nur so lässt sich erklären, dass bei eBay Angebote mit den folgenden oder ähnlichen Zusatzregelungen versehen werden: „ Keine Garantie “ oder „ Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch möglich .“
Beitrag von bbu56
29.09.2011, 22:10 Uhr
Ich schreibe gerade den Veräußerungsvertrag für meine gebrauchte Küche an meinen Nachmieter.
Dieser Artikel hat mir sehr geholfen, die Sachmängelhaftung korrekt auszuschließen, denn bei einer gebrauchten (vier Jahre alten) Küche kann altersbedingt durchaus etwas kaputt gehen. Dafür möchte ich dann aber nicht mehr gerade stehen müssen.
Vielen Dank!!!
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Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln? von 08.07.2009
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