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Ein Kunde betritt ein Ladengeschäft, lässt sich allgemein beraten, und schließt dann einen Fernabsatzvertrag – gibt’s nicht? Nach Ansicht des Amtsgerichtes Frankfurt am Main schon: Nämlich dann, wenn der Kunde sich vor Ort unverbindlich beraten lässt und später ein konkretes Angebot per e-Mail erhält (vgl. AG Frankfurt a.M., Urt. v. 06.06.2011, Az. 31 C 2577/10).
Beitrag von Examenskandidat
22.09.2011, 16:34 Uhr
Demnach wurde der Vertrag nach Auffassung des Gerichts gerade NICHT im Laden geschlossen....oder sehe ich das falsch? Ein "im Laden geschlossener Fernabsatzvertrag" kann schon begrifflich nicht vorliegen. In sofern eine ungemein irreführende Überschrift.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
Sie haben Recht, in der Tat könnte die Überschrift in die Irre führen - was natürlich nicht unsere Absicht war. Da Sie "Examenskandidat" sind: Wie würden Sie die Überschrift formulieren? :)
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