Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Im 2. Teil unserer Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie geht es um die sog. Buttonlösung. Diese geistert schon seit Monaten als Drohgespenst durch die Welt der deutschen Onlinehändler. Nun steht fest, dass sie kommen wird, sieht doch die Verbraucherrechterichtlinie deren Umsetzung in nationales Recht ausdrücklich vor. Zudem ist der deutsche Gesetzgeber vorgeprescht und hat die Weichen für eine vorzeitige Umsetzung in nationales Recht bereits gestellt. Auch wenn die Buttonlösung primär die Ausrottung der Machenschaften unseriöser Internetanbieter im Visier hat, sind von den kommenden Änderungen nahezu sämtliche, und somit auch die vorbildlichen und seriösen Onlinehändler betroffen.
Beitrag von Thomas R
20.09.2011, 11:42 Uhr
In den meisten Webshops, die eingesetzt werden, ist es doch bereits jetzt schon so, daß der Kunde eine Zusammenfassung der getätigten Eingaben sieht. Dort ist/sind die Artikel aufgeführt, sämtliche Preise wie Frachtkosten, Zuschläge etc. und den absoluten Endbetrag - der Kunde bestätigt dann mit dem Klick auf den Bestell-Button, daß er die Bestellung so ausgeführt haben möchte.
Sind denn damit nicht die Bedingungen schon erfüllt ???
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
Auf die neuen Vorgaben zur "Buttonlösung" der Richtlinie über Verbraucherrechte wird sich wohl auch die Tourismuswirtschaft Eruopas einstellen müssen. Der Anwendungsbereich der Buttonlösung der RLV geht ja weit über den online-Vertrieb von Waren hinaus. Wie dann ordnungsgemäß bei der Buchung eines... » Weiterlesen
Ich untersuche die Folgen, der von der Bundesregierung vorgeschlagenen “Buttonlösung” für Online-Händler in meiner Masterthsis an der Universität Kassel im Studiengang Dialogmarketing und Kommunikationsmanagement. Freue mich über Ihre Teilnahme! https://www.soscisurvey.de/evertrauen/?r=11
Sehr geehter Herr Thomas R., haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Artikel! Sie haben zwar recht, dass bereits jetzt so gut wie alle Online-Shops einen Bestell-Button am Ende des Bestellvorgangs integriert haben. Allerdings kommt es dem Gesetzgeber entscheidend auf die Benennung... » Weiterlesen
Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.
Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de