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Eine neue Methode, „gesunder“ (oder zumindest weniger schädlich) zu rauchen und vielerorts auch Rauchverbote zu umgehen, ist die elektronische Zigarette, die anstelle von Rauch nikotinhaltigen Wasserdampf produziert. Beim Handel mit dieser modernen Version des Glimmstängels ist aber Vorsicht geboten: Zumindest die nikotinhaltigen Filterkartuschen sind apothekenpflichtig - so die Ansicht der Bezirksregierung von Niederbayern.
Beitrag von Dampffreund
07.09.2011, 23:05 Uhr
In Ihrem Artikel werden leider, bis dato noch ungeklärte Sachverhalte als bereits gesetzlich verankert dargestellt.
Hätten Sie gründlicher recherchiert, wäre ihnen sicher aufgefallen, dass seitens der EU noch in keiner Weise festgelegt wurde, ob sogenannte E-Zigaretten entweder als Elektrogeräte, oder als medizinische Geräte in der Tabakverordnung erwähnt oder gar verankert werden sollen.
Ihr Artikel ist leider genauso schlecht recherchiert, wie die vielen, oftmals nur kopierten Halbwahrheiten und sachlich falschen Artikel einiger Journalisten, welche versuchen das Sommerloch zu stopfen...
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
... erleichtert die Rechtsfindung, aber eine unheilige Allianz aus Tabaklobby und Finanzpolitikern, die um Ihre Tabaksteuereinnahmen fürchten, ist wohl etwas umnebelt. Greift man auf die "pharmakologische Wirkung" des Nikotin zurück, dann müsste auch Zucker in die Apotheke - aber er wird ja nicht... » Weiterlesen
Völlig richtig, der Artikel sollte nicht zum Ausdruck bringen, dass elektronische Zigaretten definitiv apothekenpflichtig sind. Dementsprechend haben wir unseren Beitrag überarbeitet. Fakt ist jedoch, dass die Bezirksregierung von Niederbayern derzeit gegen Anbieter von elektronischen Zigaretten... » Weiterlesen
bei ihrer ständigen Rechtsprechung bleiben („Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind“) wird möglicher Weise eine Ausarbeitung irgend einer subalternen Povinzregierung ohne schwere... » Weiterlesen
Eine (wenn auch Bayerische) Bezirksregierung ist nicht befugt zu entscheiden ob die Flüssigkeit für elektrische Zigaretten unter das Arzneimittelgesetz fällt. Aus diesem Grund darf es auch nicht vom Deutschen Zoll beschlagnahmt werden. Entsprechende Urteile bestehen bereits. Dies ist... » Weiterlesen
Soso, eine Anwaltskanzlei kann jetzt entscheiden ob ein Produkt unter den §73 AMG fällt und "im freien Handel nicht vertrieben werden darf"? Der EuGH wrid also gar nicht mehr gefragt? MfG
Hallo Zitate: nikotinhaltigen Wasserdampf produziert... in der Wasserdampf produziert... sorry, aber so einen Schwachsinn habe ich selten gelesen. Wo haben Sie abgeschrieben? Es gab mal nen Minister welcher durch "copy und paste" berühmt wurde..... Die Bezirksregierung von... » Weiterlesen
"Argument: Nikotin ist ein pharmakologisch wirksamer Stoff, und nikotinhaltige Produkte unterliegen somit gem. §§ 2, 43 Arzneimittelgesetz (AMG) der Apothekenpflicht." Aha, dann werden Zigaretten also in zukunft auch nur noch von Apotheken verkauft?
... und Sie sind wirklich sicher, dass Sie das hier ausreichend recherchiert und die Gesetzeslage richtig dargestellt haben? (Ja, das ist eine rhetorische Frage!)
Die elektronische Zigarette: Rauchfrei, aber apothekenpflichtig? von 07.09.2011
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