Leserkommentar zum Artikel Fragen und Antworten zur gebrauchten Software

Ist es legal, Software, die ich im Laden gekauft und anschließend benutzt habe, an eine andere Person zu verkaufen? Und ist es legal, Software, die ich aus dem Web herunter geladen habe und für die ich nur einen Freischalt-Key gekauft habe, an eine andere Person zu verkaufen? Diese und viele weitere Fragen werden im nachfolgenden Beitrag beantwortet.

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Verkauf von DVD oder Lizenz

Beitrag von Tilman S.
03.09.2011, 08:13 Uhr

Hallo!
Zunächst einmal vielen Dank für die Ausführungen, sehr interessant. Ich habe allerdings eine kleine Anmerkung bzw. Frage.
In meinen Augen geht es *immer* nur um die Lizenz. Auch wenn ich eine vom Hersteller ausgegebene DVD besitze, die ich ja wie Sie schreiben problemlos verkaufen kann, so verkaufe ich nicht die Software, sondern die Lizenz (also das Recht sie zu benutzen). Der einzige Unterschied zum Verkauf einer Lizenz (plus evtl. selbstgebrannter DVD) ist nur, dass es eben ein Symbol für den Besitzer dieser Lizenz gibt, nämlich das harte Stück Kunststoff. Aber das Problem, ob es ein solches Symbol gibt, und wie es aussehen muss, sollte doch nicht Problem des Kunden, sondern Problem des Herstellers sein. Wenn er den rechtmäßigen Besitzer exakt überprüfbar machen will, kann er ihm ja auf dem Postweis einen Ausweis zukommen lassen. Dann kann dieser beim Verkauf der Lizenz den Ausweis mit verkaufen. Wenn der Hersteller dies nicht für nötig erachtet, dann muss man eben beim Verkauf der Lizenz nichts beachten. So sehe ich das. Es ist nicht einzusehen, warum man beim Verkauf einer Lizenz ohne DVD den Hersteller benachrichtigen / eine Erlaubnis einholen muss, und beim Verkauf einer Lizenz mit DVD (denn jede erworbene Software-DVD beinhaltet ja das Recht dass man sie benutzen darf, selbst wenn von Lizenz gar nicht die Rede ist, sie ist immer dabei) man dies nicht muss.

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