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Kein Online-Händler muss sich negative Bewertungen bei eBay gefallen lassen, die nicht den Tatsachen entsprechen oder unsachlich sind. Der nachfolgende Beitrag setzt sich ausführlich mit der Thematik "Negative Bewertung bei eBay" auseinander und beschreibt, wie man sich als Händler rechtlich zur Wehr setzen kann.
Beitrag von Manfred
23.08.2011, 10:40 Uhr
Durch die eingeführte einseitige Negativ-Bewertung nur für Käufer,sind bei Ebay prächtige Zeiten für Käufer angebrochen !
Gekaufte Waren werden nachträglich Grundlos bemängelt und sogar manipuliert um Preisminderung mit Negativ-Bewertungen zu erpressen ! Gibt man dem nicht nach,gibt es eine Negativbewertung.
Immer mehr Käufer haben diese Lücke bereits erkannt und nutzen es.Der Verkäufer kann dagegen nichts tun, denn welcher kann sich schon mehrere Negativ-Bewertungen leisten bevor er dadurch seine Ware wegen der roten Punkte nicht mehr verkaufen kann.
Diese Ungerechtigkeit verstößt grob gegen den Gleichheitsgrundsatz und sollte verboten werden müssen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
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Negative Bewertungen bei eBay - wie kann man als Händler reagieren? von 03.01.2008
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