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Kein Witz: Feuerzeuge sind spaßbefreit – und keiner hat’s gemerkt. Auf Basis geltenden EU-Rechts verbietet die „Feuerzeug-Verordnung“ bereits seit dem 11. März 2008 alle Feuerzeuge „mit Unterhaltungseffekt“, und auch andere Feuerzeuge sind strikten Anforderungen unterworfen worden. Kürzlich erst wurde ein Klient der IT-Recht-Kanzlei von der zuständigen Behörde mit dem Vorwurf überrascht, er handle mit illegalen Waren.
Beitrag von Christa
28.01.2009, 01:53 Uhr
Früher gabs beim Zündeln was auf die Finger - was meist recht wirksam war - heute ist das Körperverletzung und es muss eine neue Verordnung her, die außer Ärger auf allen Seiten wahrscheinlich nix bringt. In unserem unübersichtlichen Gesetzes- und Verordnungsdschungel werden wir uns hoffnungslos verlaufen.
„Messer, Gabel, Scher’ und Licht…“ – vom kinder- und rechtssicheren Handel mit Feuerzeugen von 22.01.2009
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