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Die oftmals in der Werbung gespriesene Wirkung von Antikaltgeräten ist umstritten bzw. wird von vielen Stimmen aus der Wissenschaft stark angezweifelt. Dies hat sich der "Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V." zunutze gemacht, der entsprechende (seiner Ansicht nach irreführende) Wirkungsaussagen von Online-Händlern abmahnt.
Beitrag von Till Wollheim Asi.Iur.
27.01.2009, 23:30 Uhr
Es können natürlich schon weiterhin derartige Geräte verkauft werden. Nur muß halt im begleitenden text auf die Problematik hingewiesen werden, daß es keinen schulwissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit gebe, aber wenn dem Kunden dann eine unkomplizierte Rücknahme bei Nichtgefallen eingeräumt wird, kann sich niemand daran stören.
In der Tat wird sich auch niemanden an stören, denn es gibt ja eigentlich gar kein Verkalkungsproblem heutzutage. Nur in der Dusche und im Wasserkessel. Wenn man die Dusche trocken wischt und keine Wasserflecken stehen lässt gibt’s auch keine „Kalkflecken“. Und wer dann so ein Gerät hat, glaubt es liegt daran :-).
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Seit der Abmahnwelle des Kölner Vereins sind ja nun einige Jahre vergangen und viel Wasser den Rhein heruntergeflossen. Gibt esmitlerweile eigentlich eine Änderung der Rechtslage? Diese war ja zunächst unklar. Zur Zeit werden sogar Kalkschutzgeräte (auf Magnetfeldgeneratorbasis) vom OTTO und SCHWAB... » Weiterlesen
Ich habe jetzt seit über 45 Jahren keinen Kalkumwandler gekauft und bin damit auch sehr zufrieden. Würden Sie das als Beweis akzeptieren, dass diese Geräte überflüssig sind? Na also, dann behaupten Sie auch nicht, es hätte irgendeine Aussagekraft zur Wirkungsweise der Geräte, wenn Sie gerade einmal... » Weiterlesen
Ich habe das Gerät "Kalkstat 206" über Jahre erfolgbar verkauft, nicht ein einziger Kunde hat von seinem Widerrufsrecht, bzw. seinem Garantieanspruch, gebrauch machen müßen. Ich bin auch von dem Verein abgemahnt worden. Die iT-recht-Kanzlei hat mir aber dovon abgeraten, diese Geräte weiter zu... » Weiterlesen
ich verkaufe jetzt seit 10 Jahren physikalische Kalkwandler. Meine Kunden sind sehr zufrieden und es gab bisher keine Klagen. Nur die Wettbewerbsvereine klagen. Alle berufen sich auf Untersuchungen nach einem Arbeitsblatt vom DVGW. Diese Untersuchungen führen bei Magnetfeldgeneratoren niemals... » Weiterlesen
Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.
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