Leserkommentar zum Artikel Abmahnsicherer Verkauf von Antikalkgeräten oder Antikalkstäben kaum möglich!

Die oftmals in der Werbung gespriesene Wirkung von Antikaltgeräten ist umstritten bzw. wird von vielen Stimmen aus der Wissenschaft stark angezweifelt. Dies hat sich der "Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V." zunutze gemacht, der entsprechende (seiner Ansicht nach irreführende) Wirkungsaussagen von Online-Händlern abmahnt.

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Der Glaube versetzt Berge

Beitrag von Till Wollheim Asi.Iur.
27.01.2009, 23:30 Uhr

Es können natürlich schon weiterhin derartige Geräte verkauft werden. Nur muß halt im begleitenden text auf die Problematik hingewiesen werden, daß es keinen schulwissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit gebe, aber wenn dem Kunden dann eine unkomplizierte Rücknahme bei Nichtgefallen eingeräumt wird, kann sich niemand daran stören.
In der Tat wird sich auch niemanden an stören, denn es gibt ja eigentlich gar kein Verkalkungsproblem heutzutage. Nur in der Dusche und im Wasserkessel. Wenn man die Dusche trocken wischt und keine Wasserflecken stehen lässt gibt’s auch keine „Kalkflecken“. Und wer dann so ein Gerät hat, glaubt es liegt daran :-).

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

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  • Ohne Titel von Unbekannt, 17.09.2009, 07:48 Uhr

    Ich habe jetzt seit über 45 Jahren keinen Kalkumwandler gekauft und bin damit auch sehr zufrieden. Würden Sie das als Beweis akzeptieren, dass diese Geräte überflüssig sind? Na also, dann behaupten Sie auch nicht, es hätte irgendeine Aussagekraft zur Wirkungsweise der Geräte, wenn Sie gerade einmal... » Weiterlesen

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  • Abmahnung Kalkschutzgeräte von Ulrich Lauritzen, 28.10.2008, 22:04 Uhr

    ich verkaufe jetzt seit 10 Jahren physikalische Kalkwandler. Meine Kunden sind sehr zufrieden und es gab bisher keine Klagen. Nur die Wettbewerbsvereine klagen. Alle berufen sich auf Untersuchungen nach einem Arbeitsblatt vom DVGW. Diese Untersuchungen führen bei Magnetfeldgeneratoren niemals... » Weiterlesen

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